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Neue BUND-Unterschriftenaktion gegen die Wiederzulassung von Glyphosat gestartet

21. April 2016 | Naturschutz

Der BUND Deutschland hat eine neue Online-Unterschriftenaktion gegen die gegen die EU-weite und für 15 Jahre geplante Wiederzulassung des Pflanzengiftes Glyphosat gestartet. Bürgerinnen und Bürger können ein Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks unterzeichnen und diese Auffordern ihr Veto gegen die Wiederzulassung einzulegen. Mehr als 83.000 Menschen sind dem Aufruf bereits gefolgt.

Deutschland enthielt sich bei einer Probeabstimmung Anfang März über die Wiederzulassung, denn es herrscht Uneinigkeit zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium unter Minister Christian Schmidt (CSU) und dem Bundesumweltministerium unter Ministerin Barbara Hendricks (SPD).

"Während Ministerin Hendricks auf die massiven negativen Folgen des Glyphosateinsatzes auf die Natur pocht, will Minister Schmidt Glyphosat quasi einen Freifahrtschein erteilen. Deutschland darf sich nicht einfach enthalten, sondern muss mit 'Nein' stimmen. Als Berichterstatter kommt der Einschätzung Deutschlands eine bedeutsame Rolle in der Abstimmung zu" sagt Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg.

Im Juni 2016 läuft die EU-weite Genehmigung für das Pestizid Glyphosat aus. Nachdem bei der Probeabstimmung nicht genügend Stimmen für die Wiederzulassung für weitere 15 Jahre zusammen gekommen waren, hat die EU-Kommission die Entscheidung über die Wiederzulassung auf April oder Mai vertagt.

"Wir fordern ein schnell wirkendes und verbindliches Ausstiegsprogramm und lehnen die geplante Wiederzulassung von Glyphosat für die nächsten 15 Jahre strikt ab. Auch die Entschließung des EU-Parlaments am 13. April, Glyphosat nur für die nächsten sieben Jahre und mit Auflagen zuzulassen, reicht bei weitem nicht aus", sagt Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO habe Glyphosat Anfang März 2015 als "wahrscheinlich krebser­regend" beim Menschen eingestuft. Neben den krebserzeugenden Risiken könne Glyphosat auch in den Hormonhaushalt des Menschen eingreifen. Derartige Substanzen seien nach EU-Recht nicht genehmigungsfähig.

Da Glyphosat als Totalherbizid alle Pflanzen abtöte, gehöre es zu den Hauptver­ursa­chern des Artenrückgangs in Flora und Fauna. Allein mit Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt, auf die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vor einer Wiederzu­lassung von Glyphosat bestehe, seien die Risiken für Mensch und Umwelt nicht auszuräumen. 

BUND-Unterschriftenaktion: https://aktion.bund.net/keine-glyphosat-wiederzulassung 

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