Dabei wurde das von der eigenen Behörde, dem Landesamt für Umwelt, nach wissenschaftlichen Kriterien jährlich erhobene und deutschlandweit angewandte Wolfsmonitoring infrage gestellt und von einem aktuellen Wolfsbestand von 1.500 bis 1.600 Tieren gesprochen. Diese Zahlen sollen eine Abschussquote von zunächst 15 Prozent, später dann bis zu 35 Prozent für den Wolf in Brandenburg rechtfertigen. Die beiden Naturschutzverbände kritisieren, dass dafür keinerlei Grundlagen oder Quellen genannt werden. Anerkannte Wildbiolog*innen gehen für Brandenburg von 600 bis 700 Tieren aus.
„Die Zahlen, mit denen das SPD-geführte Umweltministerium hantiert, entbehren jeglicher wissenschaftlichen Grundlage“, so Björn Ellner, Vorsitzender des NABU Brandenburg. „Willkürliche Quotenabschüsse von hunderten Wölfen zu fordern, ist populistisch und hilft den Weidetierhaltenden überhaupt nicht. Es ist erfreulich, dass zumindest der Koalitionspartner BSW einer sachlichen Debatte offen gegenübersteht, die wir gern bereit sind, zu führen.“
Eine Abschussquote wird die Risszahlen nicht reduzieren, betonen NABU und BUND in dem offenen Brief. Durch Eingriffe in die Rudelstruktur könne es hingegen sogar zu einem höheren Rissgeschehen kommen.
Dazu sagt Thomas Volpers, stellvertretender Vorsitzender des BUND Brandenburg: „Oberstes Ziel ist der Schutz von Weidetieren. Dafür braucht es zuallererst einen effektiven Herdenschutz, der – so scheint es - für die Landesregierung zweitrangig ist. Erst durch öffentlichen Druck von uns und den Weidetierhaltenden wurde die längst überfällige Präventionsrichtlinie freigegeben. Beim Herdenschutz nicht zu liefern, dafür aber öffentlich mit großem Getöse eine Abschussquote für den Wolf festzulegen, ist scheinheilig. Auf Herdenschutz kann in der Weidetierhaltung nicht verzichtet werden, solange der Wolf anwesend ist. Man müsste den Bestand auf null bringen, um Übergriffe auszuschließen. Das kann nicht das Ziel sein und ist unvereinbar mit dem europäischen Recht.“
Aus Sicht der Verbände wäre die Stärkung des Monitorings ein Schlüssel zu Verbesserung des Wolfsmanagements. Dazu sei vor allem eine ausreichende Mittelausstattung beim haupt-, aber auch beim ehrenamtlichen Monitoring notwendig. Die Zuständigkeit sollte beim LfU belassen werden, denn bei einer Übertragung an die Jägerschaft würde die Qualität des Monitorings erheblich leiden.
NABU und BUND begrüßen in ihrem Schreiben, dass ihr Vorschlag, Kadaver nach einem Riss vor Ort zu belassen, aufgenommen wurde. Sie drängen aber darauf, dass auch die die anderen vier Bausteine (Ausbildung von sachkundigen Jägern und Jägerinnen, sofortige Verständigung des LfU nach Feststellung des Risses, Wiederherstellung des Herdenschutzes, Ansitz der sachkundigen Jäger und Jägerinnen zur Entnahme) umgesetzt werden.
Hier geht es zum offenen Brief.