Visualisierung Krampnitz Heizhaus
„Wir klagen, weil die Planung auf methodischen Lücken und fachlichen Mängeln beruht: Wenn die Datengrundlage nicht stimmt, streng geschützte Arten und Biotope unterschlagen werden, sind auch die Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen nicht belastbar – und das ist im Natura-2000-Kontext rechtlich nicht akzeptabel.“ Klaus Petersen, Vorstandsmitglied des BUND Kreisverband Potsdam.
Der Bebauungsplan 141-6 ist nicht nur eine „Grünflächenkulisse“. Er ist das ökologische Scharnier der gesamten Entwicklungsmaßnahme Krampnitz: Hier sollen Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen gebündelt werden, die in den anderen Bebauungsplänen im Bereich Krampnitz selbst nicht möglich sind. Genau diese Verknüpfung macht die Sache so brisant.
Sollte das Gericht den Bebauungsplan 141-6 wegen der Planungsmängel für unwirksam erklären, droht eine rechtliche Kettenreaktion: Dann fehlt die tragende Grundlage für zentrale Kompensationen, die in anderen TeilBebauungsplänen vorausgesetzt werden. Das kann Genehmigungsfähigkeit und Umsetzbarkeit der gesamten Entwicklungsmaßnahme ins Wanken bringen.
„Krampnitz wurde als Großprojekt geplant, ohne das vorher geklärt wurde, ob der vorhandene Naturraum dieses Großprojekt überhaupt aufnehmen kann. Der vom uns beklagte Bebauungsplan wurde von planerischem Wunschdenken geprägt, dieses Projekt mit minimalen Ausgleichs- und Pufferflächen hinzubekommen, leider auf Kosten der Arten und Lebensräume im Gesamtgebiet", so Klaus Petersen weiter. "Diese Praxis ist in Potsdam ein Dauerproblem, kann aber dazu führen, dass Großprojekte wie Kartenhäuser zusammenfallen, wenn nicht Schutz, Vermeidung und Kompensation rechtssicher und wirksam stehen.“
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