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Keine ausreichende Sicherung der Tagebaufolgelasten! BUND und ClientEarth reichen Klage ein

11. März 2021 | Energiewende, Kohle

Der BUND Landesverband Brandenburg hat mit Unterstützung von ClientEarth gegen den Betriebsplan des Tagebaus Welzow-Süd Klage beim Verwaltungsgericht Cottbus eingelegt. Grund sind die unzureichenden Festlegungen zu den Folgekosten der Braunkohleförderung, die dazu führen könnten, dass das Land Brandenburg für die von den Kohleunternehmen verursachten Schäden aufkommen müssen.

Der Tagebau Welzow-Süd I, Foto: BUND Brandenburg Der Tagebau Welzow-Süd I  (BUND Brandenburg)

„Der Ausstieg aus der Braunkohle ist besiegelt und muss wahrscheinlich noch früher kommen als 2038“, sagt Franziska Sperfeld, Vorsitzende des BUND Brandenburg. „Dieser Fakt wird aber in den Betriebsplangenehmigungen durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe immer noch unzureichend berücksichtigt.“ Aus diesem Grund hat der BUND Brandenburg in Kooperation mit der Umweltrechtsorganisation ClientEarth Klage beim Verwaltungsgericht Cottbus eingereicht.

Nach Ansicht der Organisationen ist es nicht ausreichend, für die Frage der Folgekosten der Braunkohleförderung auf die zwischen der Landesregierung und der LEAG getroffenen Vorsorgevereinbarung zu verweisen. Die Vorsorgevereinbarung gewährleistet nach Ansicht der Organisationen nicht, dass die für die Folgekosten erforderlichen Finanzmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, da sie weder auf einer unabhängigen Kostenschätzung beruht, noch die Insolvenzfestigkeit der Geldanlagen belegt ist. Damit fehltdie zwingend erforderliche bergrechtliche Zulassungsvoraussetzung für den Hauptbetriebsplan Welzow-Süd, der die weitere Abbaggerung bis Ende 2022 regeln soll.

„Auch wenn der Kohleausstieg beschlossen ist, bleibt bei der Frage der Folgekosten das Risiko, dass erhebliche Kosten nicht abgedeckt sind. Wenn sich das nicht ändert, profitiert die LEAG doppelt auf Kosten der öffentlichen Haushalte – von den Entschädigungen für den Kohleausstieg und von einer mangelnden Umsetzung des Verursachungsprinzips bei den Rekultivierungskosten“, so Ida Westphal, Juristin bei ClientEarth.

Außerdem wurde die Betriebsplanerlaubnis auf Grundlage der wasserrechtlichen Erlaubnis von 2008 erteilt. Seitdem hat sich die Situation komplett verändert und es wurden zahlreiche neue Erkenntnisse beispielsweise über die Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung durch die Sulfatbelastung gewonnen. „Mit dem Verweis auf die wasserrechtliche Erlaubnis von 2008 bezieht sich das Bergamt auf eine veraltete Grundlage zur Genehmigung des Betriebsplans“, so Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm, die den BUND Brandenburg im Verfahren gegen das Bergamt vertritt.

Der Braunkohletagebau ist ein gewaltiger Eingriff in die Landschaft und den Wasserhaushalt einer Region. So erfolgen eine flächendeckende Absenkung des Grundwassers und eine weitreichende Belüftung von Sedimenten, die in der Folge zur Verockerung von Flüssen und Seen führen. Außerdem belasten die Tagebaue durch die Einleitung von Sümpfungswasser die umliegenden Gewässer mit Sulfaten, was zur Versauerung und zu Problemen bei der Trinkwasseraufbereitung führen kann. Darüber hinaus muss das entstandene Grundwasserdefizit mit Oberflächenwasser wieder ausgeglichen werden, was insbesondere unter den Bedingungen des Klimawandels zu Wasserversorgungsengpässen führen kann. Für die Gegenmaßnahmen bedarf es erheblicher finanzieller Mittel. So arbeitet die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) seit 1995 an der Rekultivierung der DDR-Alttagebaue und hat bis 2017 etwa 10,7 Milliarden Euro investiert.

„Vor diesem Hintergrund sind die mangelhaften Festlegungen im Betriebsplan des Tagebaus Welzow-Süd nicht nachvollziehbar“, so Franziska Sperfeld. „Wir verlangen hier umgehende Nachbesserungen von der Landesregierung, um erheblichen Schaden für das Land und die Region abzuwenden.“

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