BUND Landesverband Brandenburg
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Bundesrat und Wolf: BUND Brandenburg kritisiert Beschluss und klagt auf Akteneinsicht im Land

30. Januar 2026 | Wolf, Artenschutz

Der Bundesrat hat heute der Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz zugestimmt. Auch wenn kleine durchaus sinnvolle Verbesserungen im Gesetzesentwurf angenommen wurden, bleibt der Paradigmenwechsel beim Umgang mit dem Wolf mit der Aufnahme ins Bundesjagdgesetz bestehen. Der BUND Brandenburg sieht darin einen Angriff auf das Artenschutzrecht und einen Verstoß gegen europäisches Artenschutzrecht (FFH-Richtlinie).

Wolf Foto: Uwe Dittmann  (Uwe Dittmann)

Dazu sagt Helmut Brücher aus dem Vorstand des BUND Brandenburg: „Der Abschuss von Wölfen wird kein einziges Problem lösen und führt zu Konflikten mit dem bestehenden Artenschutzrecht. So ist vollkommen unklar, wie der günstige Erhaltungszustand des Wolfes mit der Bejagung gesichert werden soll, obwohl die europäische FFH-Richtlinie das weiterhin vorgibt. Ich werte das als Vollangriff auf das Artenschutzrecht und den Umgang mit geschützten Tierarten. Statt Wege der Koexistenz über den Herdenschutz und die Entnahme von Problemwölfen zu suchen, soll nun wieder blind zur Flinte gegriffen werden. Das ist ein Rückschritt für Deutschland und die Weidetierhaltung in Brandenburg.“ 

Die Aufnahme des Wolfes in Bundesjagdgesetz und die Anpassung der Ausnahmeregelungen im Bundesnaturschutzgesetz wurden ermöglicht durch die Einstufung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfes in der kontinentalen Region - zu der auch Brandenburg gehört - im Oktober 2025 durch das Bundesumweltministerium. Brandenburg war über die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Wolf an der Entscheidung beteiligt. Die Bewertung des Erhaltungszustands erfolgt europaweit nach einheitlichen Kriterien. Dies sind neben der Population die Merkmale Verbreitung, Größe und Qualität des Habitats sowie Zukunftsaussichten. Die dafür nötigen Datengrundlagen und Informationen kommen aus den Ländern. Um die Entscheidung zur Einstufung nachvollziehen zu können, hat der BUND Brandenburg einen Antrag auf Akteneinsicht nach Umweltinformationsgesetz beim zuständigen Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz eingereicht. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde keine vollständige Einsicht gewährt weshalb der BUND Brandenburg rechtlich gegen das Ministerium vorgehen wird. Kritisiert wird, das zentrale Unterlagen zur Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfs nicht offengelegt werden. 

Dazu sagt Helmut Brücher: „Die Methode und die Datengrundlage, die zur Einstufung in einen günstigen Erhaltungszustand geführt haben, sind aufgrund der Informationspolitik des Umweltministeriums nicht nachvollziehbar. Das macht mich stutzig und lässt vermuten, dass hier nicht sauber gearbeitet wurde, um ein politisches Ziel von oben durchzudrücken. Mit der Klage wollen wir für Transparenz im Prozess sorgen und sicherstellen, dass die Entscheidung rechtlich sauber getroffen wurde.“

Gerade weil die Bewertung des Erhaltungszustands im FFH-System die Grundlage für alle weiteren Managemententscheidungen ist – von Prävention und Förderung bis hin zur tödlichen Entnahme – braucht es eine überprüfbare Datengrundlage und ein rechtskonformes Handeln. Ohne belastbare Klärung des Erhaltungszustands lassen sich weder die Ziele noch die Verhältnismäßigkeit und Richtung weiterer Managementmaßnahmen seriös festlegen. Vor diesem Hintergrund verlangt der BUND Brandenburg vollständigen Zugang zu Umweltinformationen zu den Bewertungsgrundlagen und der behördlichen Abstimmung rund um die Einstufung des Erhaltungszustands vom Wolf in der kontinentalen Region.

Hintergrundinformationen:

Nach Darstellung in der Klage ist bislang jedoch nur ein sehr begrenzter Ausschnitt über die Entscheidungsfindung des Ministeriums zugänglich gemacht worden (unter anderem ein einzelner E-Mail-Austausch), während weitere Unterlagen zurückgehalten werden. Damit fehlt aus Sicht des BUND die entscheidende Transparenz, um beantworten zu können:

- Welche Daten wurden herangezogen – und in welcher Qualität?

- Welche Methodik wurde angewendet (Bewertungsmaßstäbe, Parameter, Annahmen, Rechenwege)?

- Welche fachlichen Bewertungen gab es innerhalb der Verwaltung – und welche wurden verworfen oder geändert?

- Welche Rolle spielten Abstimmungen im Ministerium, mit Fachbehörden und ggf. weiteren Stellen (z.B. dem Bundesumweltministerium)?

Ohne diese Informationen bleibt die Einstufung für Öffentlichkeit, Wissenschaft und Zivilgesellschaft nicht prüfbar – und damit auch nicht belastbar in einer Debatte, die oft mit weitreichenden Konsequenzen für den Artenschutz verbunden ist.

Warum der Erhaltungszustand so erheblich ist?

Die Einstufung des Erhaltungszustands nach FFH-Richtlinie ist kein Nebenthema, sondern der Referenzpunkt dafür, welche Naturschutzziele für Arten und Lebensräume erreicht werden müssen und welche Managementmaßnahmen fachlich und rechtlich dazu überhaupt in Betracht kommen. Wenn der Erhaltungszustand als „günstig“ bewertet wird, kann dies politische Schlussfolgerungen und Maßnahmenketten auslösen – etwa bei der Frage, welche Eingriffe als verhältnismäßig dargestellt werden oder welche Prioritäten im Konfliktmanagement gesetzt werden. Umgekehrt gilt: Wenn die Bewertungsgrundlage nicht nachvollziehbar ist, fehlt der Debatte die belastbare Grundlage, und Managemententscheidungen werden angreifbar.

Kritik: „Einstufung ohne nachvollziehbaren Rechenweg“?

Der BUND kritisiert insbesondere, dass eine so zentrale Bewertung in der Praxis wie eine Blackbox behandelt werde: Wer Transparenz verweigert, entzieht die Bewertung der fachlichen Kontrolle. Das betrifft nicht nur Detailfragen, sondern den Kern: den nachvollziehbaren Weg von Daten zu Ergebnis. Gerade im Umweltinformationsrecht gilt: Umweltentscheidungen müssen so dokumentiert sein, dass sie überprüfbar sind.

Der BUND fordert daher, dass das Ministerium die relevanten Akten und Unterlagen vollständig zugänglich macht – damit nachvollziehbar wird, wie der Erhaltungszustand im Sinne der FFH-Richtlinie ermittelt wurde und welche fachlichen Grundlagen die Einstufung tatsächlich trägt.

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