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BUND und Stadt Fürstenberg/Havel juristisch erfolgreich: Stegbau am Röblinsee vorerst abgewendet – schützenswerte Natur bleibt erhalten

26. April 2021 | Flüsse & Gewässer

Die Röblinsee GmbH wollte im März 2021 mit dem Bau einer zusätzlichen, 110 Meter langen Betonschwimmsteganlage am Röblinsee beginnen. Der Landesverband Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hält die Baugenehmigung für rechtswidrig und konnte nun mit der Bürgerinitiative „Röblinsee für alle“ und der Stadt Fürstenberg/Havel erreichen, dass das Oberverwaltungsgericht den Bau untersagt. Die schützenswerte Natur bleibt vorerst erhalten. Weitere juristische Entscheidungen stehen noch aus.

See mit Steganlage Zusätzlich zum vorhandenen Steg soll ein zweiter, 100 Meter langer Steg gebaut werden  (BI "Röblinsee für alle")

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens ist der BUND mehrfach juristisch gegen den Bau des Steges vorgegangen. Zuletzt beantragte der BUND eine Zwischenverfügung beim Oberverwaltungsgericht, nachdem ein von der Bürgerinitiative in Auftrag gegebenes Tauchgutachten das Vorkommen mehrerer besonders geschützter Muschelarten belegte. Am 19.3.21 bewilligte das Oberverwaltungsgericht die Zwischenverfügung. Seit diesem Tag ist es dem Unternehmer untersagt, seinen Plan zum Bau des Steges umzusetzen. Wären die Muscheln nicht rechtzeitig entdeckt worden, wären sie durch die Baumaßnahmen stark gefährdet oder sogar getötet worden.

Kurz darauf entschied das Oberverwaltungsgericht auch zu Gunsten der Gemeinde Fürstenberg, die Beschwerde eingelegt hatte gegen die vom Landkreis Oberhavel angeordnete, sofortige Vollziehung der erteilten Baugenehmigung. Damit ist erst einmal entschieden, dass diese Betonschwimmsteganlage nicht gebaut werden darf.

Der BUND hat im Januar dieses Jahres beim Verwaltungsgericht gegen die Baugenehmigung geklagt und inzwischen seine Klage umfassend begründet. Er geht davon aus, dass die erteilte Genehmigung aus mehreren Gründen rechtswidrig ist und aufgehoben wird. So weist beispielsweise ein wasserökologisches Fachgutachten nach, dass durch die Steganlage mehrere Wasserpflanzenarten verdrängt und die Wasserqualität sinken würde. Damit würde der Bau gegen das Wasserrecht verstoßen.

Der Anwalt des BUND, Dr. Philipp Schulte, sagt: „Es ist die originäre, gesetzliche Aufgabe des Landkreises vor einer Zulassungsentscheidung sicherzustellen, dass ein Vorhaben nicht gegen geltende Umwelt-, Landschaftsschutz- sowie Artenschutzgesetze und die Wasserrahmenrichtlinie der EU verstößt. Die durch den Landkreis erteilte Genehmigung ist formell und materiell rechtswidrig.“

Axel Heinzel Berndt: „Wir bedanken uns bei allen, die uns in diesem Verfahren durch Spenden unterstützt haben. Durch die zahlreichen juristischen Schritte, die zusätzlich zum Hauptverfahren nötig waren, benötigen wir auch gegenwärtig Unterstützung aus der Gesellschaft. Wir freuen uns, wenn Bürger*innen weiterhin an unserer Seite sind!“

Hintergrund

Im Sommer 2020 hatte der Landkreis Oberhavel die Betonschwimmsteganlage bewilligt. Die Belange des Naturschutzes hatte er zuvor aber nur unzureichend geprüft. Er hätte unter anderem Daten zur Häufigkeit und Verteilung der geschützten Arten sowie deren Lebensstätten im betroffenen Uferbereich erheben müssen. Deshalb legte der BUND in Kooperation mit der Bürgerinitiative „Röblinsee für alle“ beim Landkreis Oberhavel Widerspruch ein. Die aufschiebende Wirkung für den Bau war erst einmal hergestellt. Dann aber ordnete der Landkreis die sofortige Vollziehung der Genehmigung an. Der BUND reagierte darauf mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Der zuvor eingelegte Widerspruch wurde vom Landkreis Oberhavel abgewiesen. Dagegen legte der BUND beim Verwaltungsgericht im Januar 2021 Klage ein. Schließlich lehnte das Verwaltungsgericht Ende Februar 2021 den Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ab.

Ab dem Zeitpunkt hätte die 110 Meter lange Betonschwimmsteganlage gebaut werden können. Deshalb wurde durch den BUND Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht – also in zweiter Instanz – erhoben, um so auf kürzestem Wege wieder zu einem Baustopp zu kommen. Für die hierfür erforderlichen Begründungen hat der BUND mit Unterstützung durch die Bürgerinititative zunächst ein wasserökologisches Fachgutachten erstellen lassen, das nachweist, dass durch die Anlage bestimmte Wasserpflanzen verdrängt, die Qualität des Wassers verschlechtert und dadurch gegen das Wasserrecht verstoßen würde.

Der BUND hat inzwischen seine Klage beim Verwaltungsgericht umfassend begründet.

weitere Informationen auf der Homepage der Bürgerinitiative "Röblinsee für alle"

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