BUND und NABU Brandenburg übergeben erfolgreiche Petition „Demokratieabbau stoppen - Zivilgesellschaftliche Rechte in Brandenburg verteidigen!“

15. Juli 2025 | Artenschutz, Naturerleben

Am Mittwoch entscheidet der Brandenburger Landtag über den Entwurf des sogenannten "Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt". Der Gesetzesentwurf sieht Änderungen im Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz vor, die zivilgesellschaftliche Rechte der anerkannten Naturschutzverbände einschränken und den Schutz von Landschaftsschutzgebieten aufweichen. Mit einer gemeinsamen Petition haben BUND und NABU Brandenburg ein deutliches Zeichen gegen die geplanten Gesetzesänderungen und für den Schutz von Demokratie und Natur im Land gesetzt. Über 10.000 Brandenburger*innen haben in nur 3 Wochen die Petition unterschrieben. Die Petition wurde heute an die Landtagspräsidentin und den Ausschussvorsitzenden des Petitionsausschusses übergeben.

Petitionsübergabe: Ulrike Liedtke (Landtagspräsidentin), Udo Wernitz (Vorsitzender des Petitionsausschusses), Dr. Jens Klocksin (Vorstand BUND Brandenburg), Björn Ellner (Landesvorsitzender NABU Bradenburg) Petitionsübergabe: Ulrike Liedtke (Landtagspräsidentin), Udo Wernitz (Vorsitzender des Petitionsausschusses), Dr. Jens Klocksin (Vorstand BUND Brandenburg), Björn Ellner (Landesvorsitzender NABU Bradenburg)

Björn Ellner, Landesvorsitzender des NABU Brandenburg fasst zusammen: „Die geplanten Gesetzesänderungen sind ein Angriff auf die Zivilgesellschaft im Naturschutzbereich und drängen die Natur als Erholungsort weiter zurück. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus werden Beteiligungs- und Klagerechte von anerkannten Naturschutzverbänden zurückgeschraubt. Eine Vereinfachung oder Beschleunigung von Verwaltungsverfahren wird damit in der Praxis nicht erreicht, auch wenn das behauptet wird. Diese Kritik teilen viele Brandenburger*innen mit uns. Bei den Landschaftsschutzgebieten hat unser Protest zum Teil gewirkt. Die Genehmigungsfreiheit für bauliche Erweiterungen in einem Abstand von 300 Metern um einen Ort herum wurde auf land, - forst-, und gartenbauwirtschaftliche Vorhaben beschränkt. Die Genehmigungsfreiheit für Agri-Photovoltaik-Anlagen bleibt aber bestehen. Dabei steht in Landschaftsschutzgebieten das Landschaftsbild unter besonderem Schutz. Unsere Solar-Ausbauziele können wir auch ohne Beeinträchtigung der Natur und Landschaft in Schutzgebieten erfüllen!“

Jens Klocksin, Landesvorstand des BUND Brandenburg führt aus: „Die Landesregierung betreibt unter dem populistischen Label "Bürokratieabbau" faktisch die Rückabwicklung demokratischer Errungenschaften, die einmal zum Aushängeschild des Landes Brandenburg gehörten. Drei Beispiele: Die Absenkung von Schutzstandards in Landschaftsschutzgebieten, die Einschränkung der Beteiligungsrechte anerkannter Naturschutzvereinigungen, und die Einschränkung des Vorkaufrechts beim Flächenerwerb mit dem Ziel der Förderung der Biodiversität. Übrigens: Nicht die Klage- und Beteiligungsrechte der Umweltverbände sind die Ursache langwieriger Genehmigungsverfahren, sondern die mangelnde Verbindlichkeit politischer Entscheidungen über die Wahlperiode hinweg, die fehlende überjährige Ausfinanzierung von Vorhaben, und der Personalmangel in Genehmigungsbehörden und Gerichten. Umweltverbände helfen den Verwaltungen mit ihrem wertvollen Vor-Ort-Wissen sogar, Vorhaben zu verbessern und verschiedene gesellschaftliche Interessen miteinander abzuwägen. Auch Bürgerinnen und Bürger können ihre Bedenken über die Verbände in Prozesse einfließen lassen. Das schafft Akzeptanz und Teilhabe! Ich plädiere an die Abgeordneten im Brandenburger Landtag, dem Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen, sondern zu überarbeiten und auch den kritischen Stimmen aus Verbänden und Wissenschaft Gehör zu schenken. Anstatt Standards und Teilhaberechte zu schleifen, sollte die Koalition - ganz im Sinne ihres Credos - Brandenburg voranbringen und Bewährtes sichern.“


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