(Heidrun Spengler
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Der BUND fürchtet angesichts der Bauvorhaben eine intensivere Nutzung der Halbinsel und die Beeinträchtigung des Landschafts- und Wasserschutzgebiets. Parallel zu den Bebauungsplänen müsse die Stadt deshalb unbedingt einen Grünordnungsplan aufstellen und die Bebauungspläne auf diesen abstimmen. Insbesondere die geplante Bebauung der Inselspitze und die zunehmenden Besucherzahlen können wertvolle Arten wie den Biber und den Eisvogel im angrenzenden Europäischen Fauna-Flora-Habitat-Gebiet erheblich beeinträchtigen.
Der Verband kritisiert, dass die Neugestaltungen ohne ein schlüssiges Verkehrskonzept geplant würden. Statt ein Parkhaus im Wasserschutzgebiet zu errichten, solle die Stadt Hermannswerder besser an den öffentlichen Nahverkehr anbinden und Maßnahmen ergreifen, die den Autoverkehr reduzieren.
Nach Vorstellungen der Hoffbauer-Stiftung soll ein durchgehend asphaltierter Uferweg entstehen, der den Charakter des Landschaftsschutzgebietes erheblich verändern würde. Das ist unzulässig. Insgesamt sei nach Auffassung des BUND die Asphaltierung nicht notwendig. Der Verband kritisiert die zusätzliche Versiegelung. Um städtische Gebiete besser an den Klimawandel anzupassen, müssten Flächen entsiegelt werden statt immer neue versiegelte Flächen zu schaffen. Erschließungsmaßnahmen dürften erst erfolgen, wenn ihre Verträglichkeit mit dem Gehölz- und Landschaftsschutz nachgewiesen wurde.
Weiterhin weist der BUND in seinem Schreiben auf einige besondere Aspekte hin. Das Landschaftsschutzgebiet sei in Realität größer als es im städtebaulichen Vertrag dargestellt wurde. Eine Grünfläche wurde bereits ohne Genehmigung in einen „wilden“ Parkplatz umgewandelt Somit sei ein geschütztes Biotop vernichtet worden. Auf Hermannswerder liegt eine Streuobstwiese, die nach dem Landesnaturschutzgesetz geschützt ist und deshalb erhalten bleiben muss. Das Landschaftsschutzgebiet, die Alleen und der Wald im Wasserschutzgebiet dürfen nicht beeinträchtigt werden.