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BUND gewinnt Eilverfahren um geplante Legehennenanlage in Zollchow

07. Oktober 2015 | Landwirtschaft, Massentierhaltung

Der Landesverband Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),  der gegen die Genehmigung für die bei Zollchow (Uckermark) geplante Massentierhaltungsanlage der Ucker-Zwei-Legehennen GmbH mit Rechtsmitteln vorgeht, hat im Eilverfahren auch in zweiter Instanz gewonnen. Damit schwinden die Aussichten einer Realisierung dieses Projekts zunehmend. Gegen das Vorhaben hat sich die Bürgerinitiative „Contra Industrie-Ei Uckerseen“ gegründet. An diesem Standort sind erhebliche negative Umweltauswirkungen u.a. in zahlreiche nahegelegene Biotope zu befürchten. 

Begründet wurde der Beschluss durch das Oberverwaltungsgericht unter anderem damit, dass die Kumulationswirkung mit einer nahegelegenen weiteren Legehennenanlage Ucker-Ei GmbH im Genehmigungsverfahren ignoriert wurde. Auch gegen diese zweite, bereits errichtete Legehennenanlage läuft noch ein Widerspruchsverfahren. Damit ist die Zukunft dieser, im selben Familienbesitz befindlichen Anlage ebenfalls ungewiss. 

Durch Massentierhaltungsanlagen geht nicht zuletzt wegen des überproportionalen Gebrauchs an Antibiotika und den damit verbundenen Folgen eine Gefahr für die Bevölkerung aus. Durch den hohen Grad der Automatisierung und die Bündelung auf wenige Unternehmen werden Subventionen vergeudet und Arbeitsplätze vernichtet. In dieser Region, die sich der Entwicklung des sanften Tourismus verschrieben hat wirken sie in jeder Beziehung kontraproduktiv.

Der BUND ist Teil des Aktionsbündnisses Agrarwende Berlin-Brandenburg, das das Volksbegehren „Stoppt Massentierhaltung!“ gestartet hat. Es kann noch bis Anfang 2016 in den Städten, Gemeinden und Ämtern unterzeichnet werden.

Für Rückfragen: BUND Brandenburg, 0331 – 237 00 141 

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