BUND Brandenburg fordert Verursachergerechtigkeit bei der Düngeregelung und konsequenten Trinkwasserschutz in Brandenburg

03. Dezember 2025 | Wasser, Landwirtschaft

Bei der heutigen Anhörung im Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat der Staatssekretär verkündet, dass das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz mit einem Erlass Ende November den Vollzug der Düngeregelung in Brandenburg ausgesetzt hat. Eine öffentliche Mitteilung dazu gab es nicht. Begründet wird dieser Schritt mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Düngeregelung in Bayern, das die bayerische Verordnung für unwirksam erklärt hat und die bundesrechtlichen Regelungen als Grundlage für nicht ausreichend erachtet.

Bei der heutigen Anhörung im Umweltausschuss wurden die Umweltverbände nicht eingeladen. Carsten Preuß, Co-Landesvorsitzende des BUND Brandenburg kommentiert die heutige Anhörung:

„Mich überrascht, dass das Umweltministerium unbemerkt die brandenburgische Düngeregelung im Vollzug ausgesetzt hat. Ich begrüße aber, dass die Düngeregelung nicht komplett ausgesetzt wurde und das Ministerium hier gemäßigt vorgeht. Schließlich hat der Trinkwasserschutz Vorrang! Das Urteil in Bayern hinterfragt die Ausweisung der Roten Gebiete nicht, sondern formuliert die Notwendigkeit, dass bei den bundesrechtlichen Düngeregelungen nachgeschärft werden muss. Dass verschiedene Akteure das Urteil jetzt ausnutzen, um die Düngeregelungen insgesamt zu kippen und Umweltstandards abzubauen, verurteilen wir aufs schärfste! Als BUND Brandenburg fordern wir Verursachergerechtigkeit bei der Düngeregelung und konsequenten Trinkwasserschutz in Brandenburg. Dafür braucht es neben einem verbesserten Grundwassermonitoring eine betriebliche Bilanzierung von Nitratüberschüssen, die Verursachergerechtigkeit sicherstellt. Mit der Stoffstrombilanz lag dafür bereits ein konkretes Instrument auf dem Tisch, welches aber vom Bauernverband blockiert wurde. Auch bei der heutigen Anhörung habe ich vom Landesbauernverband keinen konstruktiven Beitrag gehört, wie Trinkwasserschutz gewährleistet werden kann.“

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