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BUND: Bedingungen für einen geordneten Braunkohleaussstieg werden schlechter

18. April 2017 | Klimawandel, Kohle, Energiewende

Mit EPH dürfte der geordnete Ausstieg aus der Braunkohle erheblich schwerer werden, wenn nicht umgehend die Landesregierung die Rahmenbedingungen für den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung festlegt. Es liegt auf der Hand, dass die Braunkohle in der Lausitz bis 2040 auslaufen muss, wenn Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen will.

Die Bundesregierung beginnt, um ihren internationalen Verpflichtungen im Klimaschutz nachzukommen mit der schrittweisen Abschaltung von Kohlekraftblöcken in Jänschwalde und Boxberg. Dies würde auch den Braunkohlebedarf senken und die neuen Tagebaue Welzow Süd II und Jänschwalde Nord überflüssig machen. Dies wäre eine positive Entwicklung und ist grundsätzlich zu begrüßen.

Damit ist aber auch klar, dass die Möglichkeiten mit der Braunkohle Profit zu machen begrenzt sind. „Trotz der von der Landesregierung zur Begründung von neuen Tagebauen herbeigeredeten Wettbewerbsfähigkeit der Braunkohle, waren in den vergangenen Jahren nur 2,2 Cent pro Kilowattstunde zu erzielen,“ so Axel Kruschat, Geschäftsführer des BUND Brandenburg. „Damit sind die Zeiten der satten Gewinne mit Braunkohlestrom wohl vorbei.“

Aus den Medien ist zu erfahren, dass bisher nicht genügend Rückstellungen für den Ausgleich der Tagebauschäden vorhanden sind. So sollen erst 1,5 Milliarden € statt der benötigten 3,5 Milliarden € zur Verfügung stehen. Die jetzige Diskussion mit der Bundesregierung über die Finanzierung der Tagebaufolgen aus DDR Zeiten ist eine schlechtes Zeichen. „Wenn schon die Bundesregierung ihre Mitverantwortung für die Beseitigung eindeutiger Folgen der Braunkohlewirtschaft in Frage stellt, wie soll dies dann bei einem profitorientierten Unternehmen wie EPH aussehen, das einfach nur das letzte bisschen Gewinn aus einer nicht mehr zeitgemäßen Branche rausholen will.“

In Anbetracht der fehlenden Rückstellungen für die Tagebaufolgen kann sich Brandenburg eine weitere Subventionierung der Grundwasserhebung für Tagebaue in Höhe von 20 Millionen  pro Jahr schlicht nicht mehr leisten. Das brandenburgische Wassergesetz muss hier umgehend geändert werden.

Außerdem ist es dringend notwendig, den Braunkohleplan Welzow Süd II so zu ändern bzw. den Braunkohleplan für Jänschwalde Nord so zu erlassen, dass die Pläne die Braunkohlenutzung ausschließen. Nur so kann verhindert werden, dass die vorhandenen Planungen die Klimaschutzpläne der Bundesregierung nicht hintertreiben. „Die brandenburgische Landesregierung hat hier eine große Verantwortung für den Klimaschutz in ganz Deutschland, sie kann dem nur durch einen geordneten Rückzug aus der Braunkohleverstromung gerecht werde,“ so Kruschat. 

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