Bornimer Feldflur: BUND fordert Schutz statt schleichender Bebauung

16. Oktober 2026 | Alleen, Bäume, Lebensräume, Naturerleben, Naturschutz, Potsdam, Stadtplanung

Kreisverband wendet sich an Oberbürgermeisterin Noosha Aubel und die Stadtverordneten – Landschaftsschutzgebiet ist seit Jahren fachliches Ziel der Stadt

Der BUND-Kreisverband Potsdam wendet sich mit einem Schreiben an Oberbürgermeisterin Noosha Aubel und die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Der Verband fordert, das Verfahren zur Ausweisung der Bornimer Feldflur als Landschaftsschutzgebiet (LSG) endlich einzuleiten. Anlass sind die Planungen für zusätzliche Wohnbebauung im Bereich Lausebusch und die vorgesehene Sportanlage an der Verlängerten Amtsstraße (Bebauungsplan Nr. 185).
„Die Bornimer Feldflur ist kein Reststück am Stadtrand, über das man beliebig verfügen kann. Sie gehört zur Geschichte Potsdams und ist Teil des landschaftlichen Gesamtkonzepts aus königlichen Garten- und Parkanlagen und umgebender Agrarlandschaft. Sie ist Lebensraum für zahlreiche Arten, bietet den Menschen Erholung direkt vor ihrer Haustür und hat für die Bornimer Bürger einen hohen Identifikationswert. Dieser Raum braucht endlich verbindlichen Schutz“, erklärte Klaus E. Petersen vom BUND-Kreisvorstand Potsdam.


Die historisch gestaltete Kulturlandschaft mit ihren offenen Feldern, Alleen, Hecken und Gehölzremisen wurde zur Bundesgartenschau 2001 aufwendig wiederhergestellt. Schon 1995 lag ein Schutzwürdigkeitsgutachten vor; für ein LSG-Verfahren wurde später eine behördliche Ausweisungsbefugnis an die Stadt Potsdam übertragen. Dennoch fehlt bis heute die Schutzgebietsausweisung. Im Potsdamer Landschaftsplan von 2012 ist sie ausdrücklich als Ziel benannt. Für Lausebusch sieht derselbe Plan keine weitere bauliche Entwicklung vor.
Aus Sicht des BUND erhöht sich der Handlungsdruck durch die beiden aktuellen Bauvorhaben. Neue Versiegelung, Verkehr, Lärm und künstliches Licht würden die offene Feldflur und ihren Charakter als ruhigen Erholungsraum beeinträchtigen. Hinzu kommt ihre Bedeutung für den Artenschutz: In den im Rahmen der Planungen herangezogenen Erfassungen werden 83 Vogelarten, darunter 61 Brutvogelarten, sowie zehn Fledermausarten genannt. Auch geschützte Amphibien-, Reptilien- und Schmetterlingsarten kommen in Teilbereichen vor.


„Der Denkmalschutz ist wichtig, aber er bietet keinen hinreichenden Schutz zum Erhalt dieser zusammenhängenden Landschaft. Eine Schutzgebietsverordnung kann klare Regeln schaffen, bevor weitere Flächen verloren gehen“, so Petersen weiter. „Potsdam sollte endlich umsetzen, was der eigene Landschaftsplan seit 2012 vorsieht.“


Der BUND fordert die Stadt auf, die vorhandenen Gutachten zu aktualisieren, Schutzgebietsgrenzen und Schutzziele öffentlich zu erörtern und einen Zeitplan für das LSG-Verfahren vorzulegen. Die laufenden Bauplanungen sollen so überprüft werden, dass keine unumkehrbaren Entscheidungen die künftige Unterschutzstellung vereiteln. Landwirtschaftliche Nutzung und naturverträgliche Erholung können Teil einer entsprechenden Schutzgebietsregelung bleiben.
 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb