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Bergbauamt muss Lärmschutz am Tagebau Welzow-Süd sicher stellen

03. November 2016 | Kohle, Energiewende

Der BUND Brandenburg hat sich mit einer Stellungnahme zum Sonderbetriebsplan Immissionsschutz für den Braunkohletagebau Welzow-Süd geäußert. Darin werden unter anderem die Belastungen durch Lärm und Staub geregelt.

Der BUND Brandenburg hat sich mit einer Stellungnahme zum Sonderbetriebsplan Immissionsschutz für den Braunkohletagebau Welzow-Süd geäußert. Darin werden unter anderem die Belastungen durch Lärm und Staub geregelt. Der BUND Brandenburg kritisiert, dass an mehreren Stellen zu hohe Lärmgrenzwerte zu Grunde gelegt werden. An vier Orten werden die Grenzwerte für die Nacht nach den Prognosen in den nächsten Jahren regelmäßig überschritten.

In dem vom Bergbauunternehmen Vattenfall Europe Mining beim Landesbergbauamt (LBGR) beantragten Sonderbetriebsplan finden sich zahlreiche Ungereimtheiten. So wird an mehreren Orten, für welche die Lärmbelastung prognostiziert wurde ("Immissionsorte"), eine fragwürdige Einordnung bezüglich der Bebauung vorgenommen. "Dass im Sonderbetriebsplan mehrere Wohngebiete ohne ersichtlichen Grund als Mischgebiete ausgewiesen wurden, legt den Verdacht nahe, dass die dort geltenden höheren Messwerte für Lärm ausgenutzt werden sollen. Das spart dem Bergbaubetreibenden schließlich teure Lärmschutzmaßnahmen", erklärt Axel Kruschat, Landesgeschäftsführer des BUND Brandenburg.

Allerdings werden laut der Prognose selbst die zum Teil zu hoch angenommenen Lärmgrenzwerte in den nächsten Jahren nachts an vier Orten überschritten. An weiteren sechs Orten würden die Grenzwerte überschritten, wenn die korrekte Einstufung der Gebiete erfolgt wäre. Der BUND Brandenburg fordert hier das Landesbergamt auf, im Sonderbetriebsplan strenge Auflagen zu machen, damit es nicht zu diesen Überschreitungen kommt. Was passiert bis die technischen Gegenmaßnahmen zum Lärmschutz ergriffen werden, wird im Plan bisher völlig offen gelassen.

"Das Landesbergbauamt ist dem Bergbaubetreiber schon in der Vergangenheit schon häufiger entgegengekommen und hat Grenzwertüberschreitungen einfach geduldet. Man denke zum Beispiel an die Verlegung der Messstellen beim Eisenocker. Jetzt kann die Behörde beim neuen zuständigen Unternehmen EPH gleich zeigen, dass sie dazu gelernt hat: Um die Lärmbelastung für die Welzower in gesetzlichen und erträglichen Maßen zu halten, müssen die notwendigen Maßnahmen ohne Wenn und Aber angeordnet werden", so Axel Kruschat.

Der BUND Brandenburg fordert, dass folgende Punkte im Sonderbetriebsplan festgelegt werden:
- Der Abstand des Tagebaus zur Wohnbebauung muss mindestens 1000 Meter betragen (geplant sind bis zu 50 m).
- Da es sich bei den Lärmpegeln bisher lediglich um Berechnungen handelt, sind kontinuierliche Lärmmessungen an ausgewählten Immissionsorten durchzuführen. Die Lärmmessungen sollten auf Kosten des Bergbaubetreibenden durch unabhängige Ingenieurbüros erfolgen und mit dem Landesamt für Umwelt abgestimmt werden. Die Messergebnisse sind zu veröffentlichen. Bei Grenzwertüberschreitungen sind Maßnahmen zur Lärmminderung umzusetzen und nicht etwa die Messpunkte zu verlegen.
- Die technischen Schutzmaßnahmen sind spätestens 2018 abzuschließen (und nicht 2021).
- Da die Lärmgrenzwerte für die Nacht nicht eingehalten werden, muss im Sonderbetriebsplan eine Betriebsruhe für den Tagebau in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr verbindlich festgeschrieben werden.

Die Stadtverordnetenversammlung von Welzow hatte sich Mitte September für ein Nachtarbeitsverbot bei ungünstigen Windverhältnissen ausgesprochen.


Hintergundmaterial: Tabelle mit Übersicht über die Grenzwertüberschreitungen (PDF) 

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