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Baugesetzbuch-Novelle: Verpasste Chance im Kampf gegen den Flächenverbrauch

07. Mai 2021 | Stadtplanung

Potsdam. Der Landesverband Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert die heutige Abstimmung des Bundestages über den Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes. „Wieder wurde eine Chance vertan. Die Baugesetzbuch-Novelle leistet dem unkontrollierten Flächenverbrauch Vorschub. Zudem fehlen wirksame Maßnahmen zu Klimawandelanpassungen“, sagt Carsten Preuß, Vorsitzender des BUND Brandenburg.

Eigenheim-Reihenhaussiedlung Eigenheimsiedllung  (Michael Gaida / pixabay)

Grund für die Kritik ist die Wiedereinführung des Paragraphen 13b in der Novelle des Baugesetzbuches: Er vereinfacht es, Randbereiche von Siedlungen zu bebauen und beschleunigt so nicht nur den Flächenfraß sondern auch die verkehrsfördernde Zersiedelung in den Außenbereichen. Das städtebauliche Ziel der Schonung von Außenbereichen wird so verfehlt, der Natur- und Artenschutz zugleich gefährdet. Der Paragraph wurde bislang auch gerade dort angewendet, wo kein angespannter Wohnungsmarkt besteht. Auch in Brandenburg sind viele Ortschaften davon betroffen.

Das von der Bundesregierung festgelegte Ziel, bis 2050 den Flächenverbrauch auf Netto-Null zu bringen, rückt damit in weite Ferne. Preuß: „Das wäre eine Gelegenheit gewesen, beim Boden- und Klimaschutz endlich in die Umsetzung zu gehen, statt ihn nur auf dem Papier zu betreiben. Ein sorgsamer Umgang mit der begrenzt verfügbaren Ressource Boden ist dringend geboten. Die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Brandenburg muss konkrete Ziele für den Bodenschutz formulieren. 

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche noch einmal mit Nachdruck klargemacht, dass die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung zum Erhalt der Umwelt bei weitem nicht ausreichen. Preuß: „Der Boden ist unser wichtigster Speicher für Kohlestoff, deshalb ist Bodenschutz auch Klimaschutz. Aktuell werden in Brandenburg jeden Tag sechs Hektar für Siedlungs- und Verkehrsflächen verbraucht. Ziel muss es sein, den Flächenverbrauch deutlich zu reduzieren. Die notwendige Schaffung von Wohnraum darf nicht auf Kosten des Naturhaushaltes gehen.“

Der BUND-Brandenburg fordert deshalb, Grünflächen zu erhalten und eine Neuversiegelung zu verhindern. Das kann durch einen Sanierungsschub oder durch Aufstockung bestehender Häuser, aber auch durch Flächenumwidmungen erreicht werden, zum Beispiel wenn die Potentiale von brachliegenden Flächen durch Wohnbebauung oder als Grünfläche besser genutzt werden.

Hintergrund:
Ziel der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, den durchschnittlichen täglichen Anstieg des Flächenverbrauches bis zum Jahr 2030 auf weniger als 30 Hektar zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, es sollen dann netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden.

Für Brandenburg hat das Umweltbundesamt einen Zielwert von 1,3 Hektar pro Tag für den Zeitraum 2017 bis 2020 definiert – Brandenburg verfehlt diesen Wert deutlich.

Der Paragraph 13b des Baugesetzbuches (BauGB) erleichtert das Aufstellen von Bebauungsplänen im Außenbereich. Er war gegen den Protest von Umweltverbänden 2017 eingeführt worden galt bis 31.12.2019 und wurde nun heute wiedereingeführt. Die Regelung gilt bis Ende 2023 voraussichtlich mit Umsetzungsfrist bis 2025.

Mehr Informationen:
Thesenpapier zum §13b BauGB der Umweltverbände
www.bund.net/themen/naturschutz/stadtnatur-gruene-freiraeume-schaffen
www.bund.net/lebensraeume/flaechenverbrauch
www.bund.net/klimawandel
BUND-Hintergrundseite zum Bodenschutz: http://bodenschutz.bund.net

 

 

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