Angriff auf Naturschutz und Arbeit der Umweltverbände: Umweltklagerechte und Beteiligung als Fundament unserer Demokratie erhalten

08. Juli 2026 | Naturschutz

Am Freitag stimmt der Bundesrat über das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ab. Damit werden weitreichende Eingriffe in den Naturhaushalt durch Infrastrukturvorhaben mit eingeschränkter Beteiligung und Schwächung bei der Naturausgleichsregelung ermöglicht. Diesen Paradigmenwechsel beim Naturschutz hat die Brandenburger Landesregierung maßgeblich vorangetrieben.

Junges Mädchen und ältere Frau demonstrieren für Klimaschutz. Schild mit der Aufschrft "Act now"

Die Angriffe auf den Naturschutz auf Bundes- und Landesebene werden damit begründet, dass Naturschutz die wirtschaftliche Entwicklung und den Ausbau der Infrastruktur im Land bremse. Dabei sind die Ursachen dafür eher in der Kostenentwicklung fossiler Energien und im jahrelangen Unterlassen notwendiger Investitionen in den Erhalt der Infrastruktur zu finden. Auch Klagerechte der anerkannten Umweltverbände stehen immer mehr unter Beschuss. Mit gemeinsamer Stimme nehmen Brandenburger Umweltverbände Stellung zur politischen Debatte rund um das Thema Verbandsklagerechte und Verbändebeteiligung bei Eingriffen in die Natur. 

Den Angriff auf Verbandsklagen ordnet Björn Ellner, Landesvorsitzender des NABU Brandenburg ein: „Das Umweltklagerecht ist zentraler Bestandteil der demokratischen Gewaltenteilung und demokratischer Grundprinzipien im Land. Ein Angriff auf unsere Klagerechte ist folglich immer ein Angriff auf unsere Demokratie. Umweltverbändeklagen haben den Zweck, rechtswidrige und fachlich fehlgeleitete Verwaltungsentscheidungen zu korrigieren. Die Beteiligung von Umweltverbänden im Vorfeld ist ein Frühwarnsystem für die Verwaltungen mit dem Ziel Rechtssicherheit bei Verfahren zu gewährleisten. Beide Instrumente sind in einer lebendigen Demokratie unverzichtbar!“ 

Rechtlich verankert ist das Klagerecht der anerkannten Umweltverbände auf EU-Ebene in der Aarhus-Konvention. Mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz wurde die umweltrechtliche Verbandsklage 2006 in Deutschland eingeführt. Das Umweltbundesamt lässt seit 2011 die Anwendung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes wissenschaftlich evaluieren1

Als Begründung für den Abbau von Klagerechten und die Beschneidung von Beteiligungsrechten der anerkannten Umweltverbände wird auf die hohe Klageaktivität der Verbände verwiesen und den damit verbundenen zeitlichen Aufschub von Bau- und Genehmigungsverfahren im Land. Hierdurch würde wirtschaftliches Wachstum erschwert werden. 

Carsten Preuß, Co-Landesvorsitzender des BUND Brandenburg, stellt richtig: „Die Klagen der Umweltverbände in Brandenburg bewegen sich im Promillebereich aller verwaltungsgerichtlicher Verfahren. Langjährigen wissenschaftliche Analysen des Umweltbundesamts belegen, dass nicht die Verbändeklagen für Verzögerungen verantwortlich sind, sondern vielmehr fehlende Ressourcen in den Verwaltungen und Gerichten. Verwaltungsgerichtliche Verfahren dauern in Brandenburg im deutschlandweiten Vergleich mit durchschnittlich 22 Monate doppelt so lang. Insgesamt gab es in den letzten 10 Jahren nur 46 Klagen der Brandenburger Umweltverbände. Zu Klagen sind für uns immer nur das letzte Mittel der Wahl, wenn unsere fachlichen Hinweise in der Beteiligung nicht berücksichtigt wurden und aus unserer Sicht ein klarer Verstoß gegen geltendes Umweltrecht vorliegt. Hohe Erfolgsquoten von über 50 Prozent zeigen, dass wir damit oft richtig liegen.“

Auch der Vorwurf, Umweltverbände würden Beteiligungsverfahren strategisch umgehen und erst später klagen entspricht keineswegs der Praxis. Heinz-Herwig Mascher, Landesvorsitzender der Grünen Liga Brandenburg, sagt dazu: „Über das Landesbüro anerkannter Naturschutzvereinigungen in Potsdam wurden 2025 fast 1.000 naturschutzfachliche Stellungnahmen im Rahmen von Beteiligungsverfahren eingereicht. Dafür arbeitet das Landesbüro mit 120 Regional-, Kreis- und Ortsgruppen sowie einzelnen Ehrenamtlichen im ganzen Land zusammen, um Vor-Ort Expertise einzuholen und wertvolle Hinweise bei Planungs- und Genehmigungsverfahren geben zu können. Die Praxis zeigt, dass durch gute Öffentlichkeitsbeteiligung die Akzeptanz vor Ort steigt und Vorhaben besser geplant und umgesetzt werden können.“

Grit Gehrau, Landesvorsitzende der Naturfreunde Brandenburg ergänzt: „Wir klagen nicht aus strategischen oder finanziellen Gründen. Ganz im Gegenteil: Klagen sind für uns ein finanzielles Risiko und werden bei uns sehr gut abgewogen. Der Entscheidung voraus gehen mehrere Schritte: von dem Erstkontakt mit Betroffenen vor Ort, bis zur Einreichung einer fachlichen Stellungnahme bei der formellen Beteiligung, über Schriftwechsel mit den zuständigen Behörden bis letztendlich zur anwaltlichen Beratung. Voraussetzung für eine Klage ist für uns immer, dass mehrere Betroffene vor Ort sich mit uns engagieren und Versuche der Schlichtung und Aufklärung mit den Behörden, der Politik oder dem Unternehmen gescheitert sind.“

Weiterhin lehnen die Verbände die mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz geplante Abschaffung der Verpflichtung von Vorhabenträgern ab, vorrangig reale Ausgleichsmaßnahmen zu planen. Die betroffenen Bürger*innen Brandenburgs haben ebenso wie die Natur selbst einen Anspruch darauf, dass möglichst in der betroffenen Region Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden. Hinzu kommt, dass mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz das Land Brandenburg teilweise die Kontrolle über die Verwendung von Ersatzgeldern ohne Not an den Bund abgibt, obwohl geeignete Strukturen wie der Naturschutzfonds Brandenburg hierfür im Land zur Verfügung stehen. Auch die Argumentation, dass der Vorrang realer Maßnahmen vor einer Ersatzgeldzahlung zu Verfahrensverzögerungen geführt habe, trifft für Brandenburg gerade für größere Vorhaben nicht zu. Die Vorhabensträger können hierfür zumeist bereits vorbereitete maßgeschneiderte Flächenpools der Flächenagentur Brandenburg ohne jegliche Verfahrensverzögerung in Anspruch nehmen. 

Quellenangaben zum Nachlesen: 

(1) Umweltbundesamt (UBA), 2021, Rechtsschutz und Verbandsklagen: https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/rechtsschutz-verbandsklage; aktueller Bericht zu den Umweltverbandsklagen von 2021- 2023 hier: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/wissenschaftliche-unterstuetzung-des-rechtsschutzes-0, neuer Bericht wird voraussichtlich im September 2026 veröffentlicht

Hintergrundinformationen zur Arbeit der anerkannten Naturschutzverbände in Brandenburg:

Übersicht Beteiligungen und verfasste Stellungnahmen durch das Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände in den Jahren von 2015 - 2025

JahrAnzahl der öffentlichen BeteiligungenVerfasste Stellungnahmen 
20151.324845
20161.5241.059
20171.5091.059
20181.6101.110
20191.5741.203
20201.5251.145
20211.6101.292
20221.7521.391
20231.5091.184
20241.6191.093
20251.938995
Summe17.49412.376

Übersicht Klageverfahren der anerkannten Naturschutzverbände in den Jahren von 2015 – 2025

JahrAnzahl der Verfahren*Anerkannte Naturschutzverbände in Brandenburg
20154BUND (1), NABU (3)
20162NABU (2)
20175NABU (5)
20184BUND (1), NABU (3)
20191NABU (1)
20204BUND (1), NABU (2), Grüne Liga (1)
20215BUND (1), NABU (3), NABU & Grüne Liga (1)
20224BUND (3), Grüne Liga (1)
20236Naturfreunde (1), BUND (5)
20246BUND (3), NABU (3)
20255BUND (2), NABU (3)
Summe46Naturfreunde (1), BUND (17), NABU (25), Grüne Liga (2), NABU & Grüne Liga (1)

Erläuterung zur Zählung der Verfahren: Die Tabelle umfasst die Anzahl der Klageverfahren im Zeitraum von 2015 bis 2025 aller fünf Verbände des Landesbüros für anerkannte Naturschutzvereinigungen mit Sitz in Potsdam. Die Verfahren haben den Bezugsraum Brandenburg. Gemeinsame Klagen werden einfach gezählt. Verschiedene Instanzen eines Verfahrens (z.B. Eilverfahren, Hauptverfahren, Normenkontrolle, Berufung) werden einfach gezählt. Eine Klage wird in dem Jahr gezählt, in dem die Klage erstmals durch einen Verband eingereicht wurde. Anfragen und Klagen im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (sog. UIG-Anfragen) werden nicht mitgezählt. 

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