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Anbauverbot für Gentechnik: Jetzt ist Dietmar Woidke gefragt.

21. Oktober 2016 | Landwirtschaft, Gentechnik

Gesetzentwurf des Bundesagrarministers schließt nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen nahezu aus.

Im brandenburgischen Koalitionsvertrag zwischen SPD und Linken findet sich die Festlegung: „Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen und Biopatente werden abgelehnt. Brandenburg setzt sich für eine bundesweite Regelung nationaler Anbauverbote ein.“ (Koalitionsvertrag, Seite 48)

Mit dem Gesetzentwurf von Bundesagrarminister Christian Schmidt werden quasi unüberwindliche Hürden für Anbauverbote gentechnisch veränderte Pflanzen aufgestellt. Nach EU-Recht wird jede gentechnisch veränderte Pflanze separat zugelassen. Die einfachste Möglichkeit für ein nationales Anbauverbot sei während des laufenden EU-Zulassungsverfahrens gegeben. Um jedoch ein solches Verbot verhängen zu können, müssten laut Gesetzentwurf nicht nur die Mehrheit der Bundesländer, sondern innerhalb von 45 Tagen auch sechs Bundesministerien einvernehmlich zustimmen. Es ist absehbar, dass die Verbote am Veto einzelner Ministerien scheitern werden.

Wenn es zu keinen bundesweiten Verboten kommt, muss jedes einzelne Bundesland für sein Territorium für jede einzelne gentechnisch veränderte Pflanze eigene Verbote erlassen. Diese Verbote müssen ausführlich begründet und klagesicher formuliert werden.

„Wenn die brandenburgische Landesregierung ihre eigene Festlegung im Koalitionsvertrag ernst nimmt, muss der Ministerpräsident jetzt auf den Gesetzentwurf Einfluss nehmen. Mit dem vorliegenden Gesetzestext ist es nahezu unmöglich, den Anbau von gentechnisch veränderter Pflanzen in Brandenburg auszuschließen,“ so Carsten Preuß, Landesvorsitzender des BUND Brandenburg.

Selbst wenn es gelingen würde, in einzelnen Bundesländern Anbauverbote zu verhängen, ist es sehr wahrscheinlich, dass ein „Anbauflickenteppich“ entsteht. Dieser würde eine gentechnikfreie Landwirtschaft durch Kontamination unmöglich machen. „Brandenburg möchte den ökologischen Landbau bis 2020 auf einen Flächenanteil von 20 % erweitern, gentechnisch veränderte Pflanzen könnten dieses Ziel verhindern, deshalb muss die Landesregierung ihr ganzes Gewicht gegen diesen Gesetzentwurf in die Waagschale werfen,“ so Carsten Preuß weiter.

 Stellungnahme des BUND zum Gesetzesentwurf 

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