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Alleenrettung gescheitert

07. Oktober 2016 | Alleen, Bäume, Naturschutz

Der Versuch des Landesverbands Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Alleebäume auf dem Boulevard in Luckenwalde vor der Fällung zu bewahren, ist gescheitert.

Groß-Schönebeck Roteiche; Foto: Christine Arndt

Der Versuch des Landesverbands Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Alleebäume auf dem Boulevard in Luckenwalde vor der Fällung zu bewahren, ist gescheitert. Die Beschwerde des BUND Brandenburg gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Potsdam vom April 2016, der eine sofortige Fällung der Alleebäume erlaubte, wurde jetzt vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen.

BUND-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat äußerte sein Unverständnis über diese Entscheidung. Das Oberverwaltungsgericht hatte argumentiert, dass die Bäume auf dem Boulevard keine Allee darstellen und daher die Rechtsmittel des BUND unzulässig seien. Axel Kruschat: „Dass die Linden auf dem Boulevard keine Alleebäume sein dürfen, weil es sich um eine Fußgängerzone handelt, ist wirklich absurd. Napoleon ließ viele Straßen mit Alleebäumen bepflanzen, da war an Kraftfahrzeuge überhaupt noch nicht zu denken.“

Die Genehmigung für die Fällung von 45 Linden und einem Ahornbaum wurde der Stadt Luckenwalde durch den Landkreis im Oktober 2014 erteilt. Dagegen legte der BUND Widerspruch ein, der vom Landkreis zurückgewiesen wurde. Noch bevor der BUND im Februar 2015 klagen konnte, war bereits ein Teil der Bäume gerodet worden. Die Linde Nr. 47, deren Erhalt eigentlich vom Landkreis festgeschrieben wurde, ist am 1. September 2016 nach einem Sturm gefällt worden.

Um die eingelegten – letztlich erfolglosen - Rechtsmittel zu finanzieren, benötigt der BUND Brandenburg noch Spenden in Höhe von mehr als 800 Euro. Steuerlich absetzbare Spenden können mit dem Verwendungszweck „Allee Luckenwalde“ auf das Spendenkonto des BUND DE24430609671153278200 bei der GLS-Bank (GENODEM1GLS) eingezahlt werden.  

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