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Zügige Umsetzung des Brandenburgischen Tierschutzplans gefordert

01. Februar 2018

Der mit dem am heutigen Donnerstag den 01.02.2018 verabschiedeten Landtagsbeschluss ergangene Auftrag an die Landesregierung zur Umsetzung des Tierschutzplans ist aus Sicht des Aktionsbündnisses vollkommen ungenügend. Der festgelegte Zeitrahmen, erst bis Ende 2018 ein Umsetzungskonzept vorzulegen, stößt bei Vertreterinnen und Vertretern des Volksbegehrens auf Unverständnis. Die Initiatoren des Volksbegehrens fordern daher eine Kurskorrektur und einen sofortigen Beginn der Umsetzung für einzelne Maßnahmen ein. Der im Parlament verabschiedete Antrag der Regierungskoalition lässt nach Ansicht des Bündnisses einen ambitionierten und konkreten Zeitplan komplett vermissen. Mit zahlreichen Maßnahmen des Tierschutzplans könnte aber sofort begonnen werden.Ziel des Tierschutzplans ist die Umsetzung des Kupierverbots bis 2019. Für einen ernstgemeinten Ausstieg aus dem Kupieren der Schwänze bei Schweinen müssten laut Tierschutzplan die Weichen bereits Anfang 2018 gestellt werden.


„Mit der Umsetzung des Landestierschutzplans muss mit einem klaren Zeitplan sofort begonnen werden “, sagte Carsten Preuß, Landesvorsitzender des BUND Brandenburg. „Insbesondere die Maßnahmen, die haushaltsrelevant sind, müssen als erste konkretisiert werden, damit diese in den Beratungen für den Doppelhaushalt 2019/2020 berücksichtigt werden können. Hierzu zählen insbesondere der Tiergesundheitsdienst, die Demonstrationsbetriebe und die Bereitstellung von Fördermitteln.“, fügte er hinzu.


“Der im Landtagsbeschluss genannte Zeitplan bis Ende 2018 ist viel zu lang. Es ist nicht verständlich, warum ein ganzes Jahr verstreichen soll, um ein Umsetzungskonzept vorzulegen”, sagte Friedhelm Schmitz-Jersch, Landesvorsitzender des NABU Brandenburg. “Auf keinen Fall darf die Umsetzung des Tierschutzplans auf die lange Bank geschoben werden”, ergänzte er.
 
Der Landestierschutzplan ist eines der Ergebnisse des Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Brandenburg. Dieser wurde in einem gemeinsamen Beratungsprozess zusammen mit Vertretern des Aktionsbündnisses Agrarwende, des Berufsstandes und der beiden Ministerien für Landwirtschaft und Verbraucherschutz erarbeitet. Für viele der 131 im Tierschutzplan aufgelisteten Maßnahmen haben die Fachgruppen bereits konkrete Vorarbeiten geleistet. Sofort begonnen werden kann mit der Arbeit an Managementanweisungen bzw. -plänen, Merkblättern, der Schaffung von Weiterbildungsangeboten bzw. mit den Verhandlungen zu freiwilligen Selbstverpflichtungen. Zudem müssen alle Maßnahmen, die haushaltsrelevant sind, bereits vor Beginn der Haushaltberatungen im Herbst für den Doppelhaushalt 2019/2020 konkretisiert sein.
 
Die an der Erarbeitung des Tierschutzplans beteiligten Vertreter des Aktionsbündnisses und des Berufsstands sind bereit, die Arbeit fortzusetzen, die Umsetzung zu begleiten und den Tierschutzplan fortzuschreiben. Hierfür, für die Umsetzung der ersten Maßnahmen und für das Umsetzungskonzept müssen aber die Mittel und Stellen im Nachtragshaushalt berücksichtigt werden.

Für Rückfragen:
 
Carsten Preuß, BUND Brandenburg, Tel. 0177 8224731
Friehelm-Schmitz-Jersch, NABU Brandenburg, Tel. 0171 3667469
 
 
Mail: bund.brandenburg@bund.net
 
  

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