Petition "Demokratieabbau stoppen – Zivilgesellschaftliche Rechte in Brandenburg verteidigen!"

09. September 2025

Die Petition mit den über 10.000 Unterschriften haben wir – BUND Brandenburg und NABU Brandenburg - am 15. Juli 2025 an die Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke und den Vorsitzenden des Petitionsausschusses Udo Wernitz im Potsdamer Landtag übergeben. Zusätzlich haben wir die Landtagsabgeordneten der demokratischen Fraktionen informiert. Eure Stimmen haben die Adressat*innen rechtzeitig erreicht.

Petitionsübergabe: Ulrike Liedtke (Landtagspräsidentin), Udo Wernitz (Vorsitzender des Petitionsausschusses), Dr. Jens Klocksin (Vorstand BUND Brandenburg), Björn Ellner (Landesvorsitzender NABU Bradenburg) Petitionsübergabe: Ulrike Liedtke (Landtagspräsidentin), Udo Wernitz (Vorsitzender des Petitionsausschusses), Dr. Jens Klocksin (Vorstand BUND Brandenburg), Björn Ellner (Landesvorsitzender NABU Bradenburg)

Trotzdem hat der Landtag in der Sitzung am 16. Juli das sogenannte „Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung im Bereich Landnutzung" mehrheitlich angenommen. Unsere Forderungen aus der Petition wurden zum großen Teil ignoriert. Das ist ein herber Rückschlag für den Naturschutz in Brandenburg. Ein kleiner Wehrmutstropfen ist, dass wir bei den genehmigungsfreien Bauvorhaben im Abstand von bis zu 300 Metern zur Ortsrandlage eine Eingrenzung erreichen konnten (auf Vorhaben, die einem land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb dienen). Dank Eurer Unterstützung konnten wir hier also eine weitreichendere Regelung verhindern, danke! Das beschlossene Artikelgesetz kann hier eingesehen werden. 

Welche Auswirkungen sind durch das beschlossene Gesetz zu befürchten?

Bestimmte Bauvorhaben in Landschaftsschutzgebieten, die nicht zugleich Natura-2000-Gebiete sind, benötigen nun keine naturschutzrechtlichen Genehmigungen mehr. Das umfasst Agri-Photovoltaikanlagen, die maximal 2,5 Hektar groß sind und Bauvorhaben im Abstand von bis zu 300 Metern zur Ortsrandlage, die einem land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb dienen.Der Schutzstatus von betroffenen Landschaftsschutzgebieten wird bei der Genehmigung also einfach ausgehebelt. 

Außerdem: Unsere juristische Prüfung hat ergeben, dass Bebauungspläne, die am Ortsrand in Landschaftsschutzgebiete reinragen, künftig leichter umgesetzt werden können. Der Schutzstatus wird auch hier erheblich geschwächt. Genau dadurch wird ein Flächenfraß ermöglicht. So können beispielsweise auch PV-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten gebaut werden. Und genau das wollten wir mit der Petition verhindern. 

Wie geht es nun weiter?

Wir werden die Umsetzung des Gesetzes kritisch begleiten und sehen eine Chance, den Eingriff in die Landschaftsschutzgebiete rechtlich anfechten zu können. Denn der Schutz von Landschaftsschutzgebieten ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Demnach sind alle Handlungen in einem Landschaftsschutzgebiet verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Das könnte auf neue Bauvorhaben in Landschaftsschutzgebieten zutreffen, die im Rahmen des neuen Gesetzes nun ermöglicht werden. 

Nun heißt es: Augen und Ohren auf!

Wir sind auf der Suche nach neuen Bauvorhaben und B-Planverfahren, die folgende Kriterien erfüllen: 

  1. In Ortsrandlage ist eine Agri-PV-Anlage, PV-Freiflächenanlage oder ein Bauvorhaben, welches einem land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb dient, geplant. 
  2. Das geplante Bauvorhaben liegt in einem Landschaftsschutzgebiet, das nicht zugleich Natura2000-Gebiet ist. Unten findet ihr eine Liste der Gebiete zum Herunterladen.
  3. Das geplante Bauvorhaben greift offensichtlich Schutzzwecke des Landschaftsschutzgebiets an. Die Schutzzwecke sind in den jeweiligen Verordnungen geregelt. Die Verordnung zum betroffenen Landschaftsschutzgebiet findet ihr hier.

--> Werden alle Kriterien erfüllt, meldet Euch bei uns und wir prüfen das Vorhaben genauer. 

Dafür schickt uns eine E-Mail mit Informationen zum betroffenen Landschaftsschutzgebiet, dem Bauvorhaben und weiteren relevanten Informationen an:

Info(at)NABU-Brandenburg.de und bund.brandenburg(at)bund.net

Vielen Dank!
Christiane Schröder vom NABU Brandenburg & Joyce-Ann Syhre vom BUND Brandenburg

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