Das Landesamt für Umwelt hatte ursprünglich die möglichen Umweltauswirkungen nicht richtig eingeschätzt und die Genehmigung erteilt ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung einzufordern. In unserem Widerspruch hatten wir dargelegt, dass die Anlage für rund 40.000 Hennen und einer Freilauffläche von 16 Hektar einen geschützten Flattergras-Buchenwald, der nur 200 Meter entfernt liegt, zusätzlich mit 13 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr belasten würde. Diese zu erwartende Stickstoffbelastung macht eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.
Das Landesumweltamt folgte nun unserer Einschätzung, nachdem auch das Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren den Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung als nicht plausibel dargestellt hatte.
Der Betreiber der Legehennen-Anlage kann gegen die Aufhebung der Genehmigung noch Klage einlegen.