BUND korrigiert die FAQ des Landesministeriums zum Thema Wolf

20. August 2025 | Wolf

Analyse zur Pressemitteilung des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz (MLEUV)

(Foto von Christel Sagniez, Pixabay)

Analyse zur Pressemitteilung des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz (MLEUV)

Fragen und Antworten zum Thema Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht“

Die Pressemitteilung des MLEUV kann unter diesem Link nachgelesen werden. Darin beantwortet das Ministerium einige häufig gestellte Fragen zu den Themen Wolfsbestand, Wolfsmonitoring und Wolfsmanagement in Brandenburg.

Im Folgenden ist zuerst die Analyse der zum Großteil falschen Aussagen des MLEUV wiedergegeben (Teil A), danach der transparente Schätzrahmen auf Basis der bestätigten Territorien 2023/24 in Brandenburg (Teil B).

 

Teil A – Analyse strittiger Aussagen

1) Das MLEUV behauptet, dass der brandenburgische Wolfsbestand zwischen 1.000–2.000 Tieren liege, wobei sie von mindestens 1.000 Tieren ausgehen, aber 1.500–1.600 Tiere für realistisch halten. Für ihre Abschätzung gehen sie von einer Rudelgröße von 8 und einer Nachwuchsrate von 35 % aus.

Diese Aussage ist unbegründet und anhand des Monitorings widerlegt:

  • Offizielle Monitoringdaten erfassen Rudel, Paare und territoriale Einzeltiere, nicht Gesamt-Individuenzahlen. Für 2023/24 wurden in Brandenburg 58 Rudel, 8 Paare und 2 Einzeltiere bestätigt. Selbst wenn man eine sehr hohe mittlere Rudelgröße von 8 ansetzt, ergäbe das überschlägig < 500 Individuen (58 × 8 = 464; zzgl. Paare/Einzeltiere bleibt man deutlich unter 600) – nicht 1.500+. Das Ministerium nennt keine belastbare Methode, wie es aus den Monitoringdaten auf 1.000–2.000 kommt. (Quellen: LfU/DBBW-Daten zu 2023/24.)
  • Die unterstellte Rudelgröße „8“ ist keineswegs ein stabiler Wert. Europäische Studien zeigen Winter-Mittelwerte eher um 4–5 Tiere; spätsommerliche Zählungen (mit Welpen) können höher liegen, sind aber für Populationsschätzungen nicht 1:1 übertragbar. Zudem bekommen ältere Fähen erfahrungsgemäß meist kleinere Würfe.
  • Ein pauschaler Zuwachs von 35 % ist nicht belegt. Im deutschen Monitoring stieg die Zahl der Rudel von 2022/23 auf 2023/24 um rund 13 % (185 → 209 Rudel bundesweit), also weit unter 35 %.

Fazit: Die genannte Bestandsgröße (mind. 1.000, „wahrscheinlich“ 1.500–1.600 Wölfe in Brandenburg) ist nicht durch die offiziellen Monitoringzahlen gedeckt und überschätzt den Bestand sehr deutlich.  Zudem sind die Zweifel des Staatssekretärs Gregor Beyer an der Seriosität der offiziellen Monitoringzahlen weder begründet noch nachgewiesen.

 

2) Das MLEUV bestätigt die Annahme, "dass man, wenn man einen Bestand an Wildtieren auf gleicher Bestandshöhe halten will, bezogen auf die Wolfsbestände jährlich ungefähr ein Drittel des Bestandes (Abschöpfen des Zuwachses) entnehmen muss."

Weitgehend falsch und unzulässig verallgemeinernd:

  • Für Wölfe liegen zahlreiche Analysen vor, die tragfähige Entnahme-/Gesamttodesraten deutlich unter 33 % sehen – häufig ~ 22–24 % (je nach Immigration/Rekrutierung). Oberhalb von ~ 29 % drohen Bestandsrückgänge.
  • Schon moderate menschlich verursachte Mortalität destabilisiert Rudel (geringere Reproduktion/Persistenz). „Ein Drittel“ als Faustregel ignoriert diese Rudeldynamik.

Fazit: Ein pauschales „1/3 pro Jahr“ ist wissenschaftlich nicht haltbar; Entnahmegrenzen müssen populationsspezifisch modelliert werden (inkl. Verkehr, illegaler Tötungen etc.). Die Population der dt. Wölfe ist wissenschaftlich und nicht politisch  betrachtet , immer noch in einem ungünstigen bis schlechten Erhaltungszustand in Deutschland, weshalb eine Entnahme von Wölfen gegen Europarecht verstoßen würde.

 

3) Das MLEUV vertritt die Position, "dass das deutsche Monitoring insgesamt internationalen Maßstäben kaum standhält."

Diese Aussage ist falsch und irreführend:

  • In Deutschland wird in allen Bundesländern nach bundeseinheitlichen Standards (BfN/DBBW) monitoriert.
  • Es kommen u. a. die SCALP‑Kriterien zur Anwendung, wie sie auch international (LCIE/Alpenraum) genutzt werden. Das ist genau der internationale Standard.
  • Die These „international ungenügend“ bleibt unbelegt.

Fazit: Das deutsche Monitoring ist standardisiert und international anschlussfähig; eine pauschale Abwertung ist demzufolge eine Falschaussage.

 

4) Das MLEUV schreibt: Der Bund hat "zugestimmt, dass die Meldung des Erhaltungszustandes zukünftig nicht mehr alle sechs Jahre, sondern jährlich an die EU erfolgt." Außerdem wird gesagt, dass "Brandenburg - trotz erklärter abweichender Meinung - sich der Position angeschlossen [hat], zunächst einen „unbekannten Erhaltungszustand“ an die EU zu melden."

Wir schauen hier genauer hin:

  • Nach Artikel 17 FFH‑Richtlinie melden Mitgliedstaaten den Erhaltungszustand alle sechs Jahre. Eine jährliche EU‑Meldepflicht zum Erhaltungszustand gibt es nicht.
  • Derogationsberichte (Art. 16 – Ausnahmen/Entnahmen) sind zweijährig, nicht jährlich.
  • Hinweis: 2023 bat die EU‑Kommission einmalig um aktualisierte Daten zu Wölfen; das ändert die gesetzlichen Meldezyklen nicht.
  • Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gab hierzu folgendes bekannt: "Eine abschließende Bewertung soll nach Überarbeitung der Bewertungsgrundlagen im Herbst 2025 vorgelegt werden. Dabei ist vorgesehen, künftig von der Möglichkeit einer auch jährlichen Aktualisierung der Bewertung – wie von der EU-Kommission eingeräumt – Gebrauch zu machen." (Pressemitteilung vom 31. Juli 2025) Es geht hier also nicht um eine Forderung der EU, sondern um eine Forderung mancher Staatssekretäre der Länder, unter anderem auch der von brandenburgs Staatssekretär Gregor Beyer. Ziel der jährlichen Meldung des Erhaltungszustandes ist es, die Entnahmemöglichkeiten aus dem Wolfsbestand sehr schnell zu erhöhen. Außer acht gelassen wird dabei, dass wir noch sehr weit von einem günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation entfernt sind und die Mortalität durch illegale Jagd und den Verkehr schon den jetzigen Erhaltungszustand bedrohen. Außerdem unterliegt das MLEUV dem Fehlschluss, dass ein guter Erhaltungszustand eine Abschussquote erlauben würde, dem ist aber nicht so.  

 

5) Das MLEUV meldet: "Gregor Beyer [Staatssekretär im MLEUV] hat daher in der Runde deutlich dargelegt, dass das Land Brandenburg zweifelsfrei von einer sich insgesamt im günstigen Erhaltungszustand befindlichen Wolfspopulation ausgeht."

Das ist nicht zutreffend.

  • Es geht um eine Meldung der Bundesrepublik Deutschland an die EU. Die letzte offizielle Bewertung (Berichtsperiode 2013–2018) weist den Wolf in Deutschland nicht als „günstig (FV)“, sondern als „unzureichend (U1)“ aus; mehrere EU‑Teilpopulationen wurden als „gefährdet/vulnerable“ eingeordnet. Von „zweifelsfrei günstig“ kann daher für eine deutschlandweite Bewertung keine Rede sein.
  • Die politische Änderung des Schutzstatus 2025 („streng geschützt“ → „geschützt“) ändert nichts daran, dass der Erhaltungszustand fachlich nach Art. 17 bewertet wird. Die Meldung über einen unbekannten Erhaltungszustand, die wissenschaftlich nicht nachvollziehbar ist, lässt ebenfalls keinen Anlass zu, von einem günstigen Erhaltungszustand auszugehen.

 

6) In der aktuellen Phase der Wiedereinführung eines aktiven Bestandsmanagements für den Wolf und für einen positiven Beitrag zum günstigen Erhaltungszustand der Population äußert sich das MLEUV wie folgt: "Daher plädiert das Ministerium gegenwärtig für eine Entnahmequote von lediglich 15 v. H. und folgt damit den Empfehlungen von Fachexperten."

Eine nicht begründbare Behauptung.

  • Es wird kein Gutachten/Modell genannt. Ob 15 % nachhaltig sind, hängt davon ab, wie hoch die übrige menschlich verursachte Sterblichkeit (v. a. Verkehr, illegale Tötungen) bereits ist. Schon zusätzliche Mortalität kann die Rudelpersistenz senken.
  • Mehrere Reviews/Behördenpapiere nennen ~ 22–24 % als typische Obergrenze für gesamte menschliche Mortalität, unter idealen Annahmen. Eine starre „15 %-Quote“ ohne Populationsmodell ist deshalb methodisch dürftig. Oberstes Ziel muss immer der günstige Erhaltungszustand auf nationaler Ebene sein, der wie bereits erwähnt auf seriöser wissenschaftlicher Grundlage nicht gegeben ist, so dass jegliche Gedankenspielerei über Abschussquoten obsolet sind.

 

Zusammenfassung Teil A

Die Presse‑FAQ des MLEUV enthält durchgehend unzutreffende, falsche bzw. unzureichend begründete Aussagen:

  • stark überhöhte Bestandszahlen für Brandenburg,
  • eine pauschale und wissenschaftlich nicht haltbare „Ein‑Drittel‑Regel“ zur Entnahme,
  • lässt die jährliche Meldung des Erhaltungszustands an die EU wie einen Gewinn für den Wolfsschutz wirken,
  • die unbewiesene Abwertung des deutschen Monitorings sowie
  • die Aussage eines „zweifelsfrei günstigen“ Erhaltungszustands, die den offiziellen Bewertungen widerspricht.

Auf einer solchen mangelhaften Grundlage sind keine sachorientierten Gespräche möglich.

 

 

Teil B – Transparenter Schätzrahmen für Brandenburg 2023/24 (Territorien‑basiert)

Grundlage: bestätigte Territorien 2023/24 in Brandenburg (58 Rudel, 8 Paare, 2 territoriale Einzeltiere; 210 bestätigte Welpen). Annahmen (belegt): Ende‑Winter‑Rudelgröße Ø 4,2–5,0 Individuen (ohne aktuelle Welpen); Spätsommer‑Peak = Ende‑Winter‑Rudel + aktuelle Welpen. Dass Rudelgröße über das Jahr schwankt, ist gut dokumentiert. Formeln: Ende‑Winter = 58×Rudelgröße + 8×2 + 2×1; Spätsommer‑Peak = Ende‑Winter + 210 Welpen.

Nachfolgend berechnen wir für verschiedene Szenarios die Zahl der Individuen.

  • Ende Winter (Ø 4.2 pro Rudel): 58 × 4.2 + 8 × 2 + 2 × 1 = 262
  • Spätsommer Peak (Ø 4.2 + 210 Welpen): 58 × 4.2 + 210 + 8 × 2 + 2 × 1 = 472
  • Ende Winter (Ø 5.0 pro Rudel): 58 × 5.0 + 8 × 2 + 2 × 1 = 308
  • Spätsommer Peak (Ø 5.0 + 210 Welpen): 58 × 5.0 + 210 + 8 × 2 + 2 × 1 = 518
  • Vergleich: pauschal 8 pro Rudel (ohne explizite Welpenzählung): 58 × 8.0 + 8 × 2 + 2 × 1 = 482

Hinweis zur oft genutzten „8 pro Rudel“-Schätzung: „8“ spiegelt eher Sommerstände mit Welpen wider. Rechnet man pauschal 8, also 58 × 8 + 8 × 2 + 2 × 1 = ~ 482, liegt das im Bereich der Sommer‑Peaks, nicht der stabileren Ende‑Winter‑Bestände.

Diese Berechnungen zeigen eine Population, die in ihrer Individuenzahl weit unter der durch das MLEUV verkündeten Zahl liegt.

 

Quellen

[1] LfU Brandenburg – Wolfsbestand Brandenburg (Wolfsjahr 2023/24, inkl. 210 Welpen): lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/woelfe-in-brandenburg/wolfsbestand-brandenburg/

[2] DBBW – Zusammenfassung Brandenburg 2023/24 (58 Rudel, 8 Paare, 2 Einzeltiere; 210 Welpen): www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/zusammenfassung

[3] BfN – Pressemitteilung 26.11.2024: Bundesweit 209 Rudel (2023/24): www.bfn.de/pressemitteilungen/aktuelle-zahlen-und-daten-zum-wolf-deutschland-bundesweit-209-rudel-bestaetigt

[4] BfN – Häufig gefragt: Wolf (Länderübersicht, 2023/24): www.bfn.de/haeufig-gefragt-wolf

[5] BfN – FFH‑Richtlinie (Art. 17‑Bericht alle sechs Jahre): www.bfn.de/abkommen-richtlinie/fauna-flora-habitat-richtlinie-ffh-richtlinie-richtlinie-9243ewg-des-rates-vom

[6] EU – Erläuterungen: Berichte nach Art. 17 alle sechs Jahre (EUR‑Lex/Kommissionsdokument): eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/

[7] LIFE WolfAlps – Monitoring standards & SCALP‑Kriterien (2022): www.lifewolfalps.eu/wp-content/uploads/2022/05/A5_-LWA_WAG_Monitoring-Standards-of-the-Wolf-alpine-population.pdf

[8] EU‑Kommission – SCALP‑Kriterien werden auch für Wolf/Bär genutzt (2023): environment.ec.europa.eu/news/monitoring-status-and-conservation-alpine-lynx-population-scalp-project-2023-11-07_en

[9] Reinhardt et al. 2015 – Standards for monitoring of the Central European wolf population (BfN‑Skript 398): lciepub.nina.no/pdf/635678468489223445_2015%20Joint%20Wolf%20Monitoring%20Standards%20DEPL_BfNSkript398.pdf

[10] Creel & Rotella 2010 – Meta‑analysis: human offtake vs. wolf population growth (PLOS ONE): journals.plos.org/plosone/article

[11] Fernández‑Gil et al. 2020 – Winter‑Rudelgröße Ø 4,2 (Iberische Population): onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.2981/wlb.00594

[12] Nowak et al. 2008 – Pack size ~4,1 in Polen/Karpaten (PDF): ibs.bialowieza.pl/publications/1672.pdf

[13] Mergeay et al. 2024 – Ø ~5 Wölfe Ende Winter in Polen (PMC): pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC11494449/

[14] Niedersächsischer Wolfsmanagementplan 2022 – Tabelle 3 zum Erhaltungszustand (FFH‑Bericht 2019): www.umwelt.niedersachsen.de/download/189735/Niedersaechsischer_Wolfsmanagementplan_-_Grundsaetze_und_Leitlinien_im_Umgang_mit_freilebenden_Woelfen.pdf

[15] BfN – Nationaler FFH‑Bericht 2019 (Überblick & Methodik der Statusbewertung): www.bfn.de/ffh-bericht-2019

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