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Artenvielfalt profitiert von erfolgreichem Dialog zwischen Naturschutz und Landnutzung

10. März 2021 | Landwirtschaft, Lebensräume, Naturschutz

Artenvielfalt profitiert von erfolgreichem Dialog zwischen Naturschutz und Landnutzung - umfassende Vereinbarung zwischen Volksinitiativen mit klarem Auftrag an Parlament und Verwaltung

Vertreter*innen der Umwelt- und Landnutzungsverbände übergeben ihre gemeinsame Vereinbarung zum Artenschutz in der Landwirtschaft an Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Präsidentin des Brandenburger Landtags  (Axel Kruschat / BUND Brandenburg)

Im Februar 2020 hatten sich die beiden Volksinitiativen von Naturschützern und Landnut-zern mit aktiver Unterstützung von Landtagsabgeordneten auf ein Dialogverfahren verständigt. Ziel beider Seiten war es, Regelungen für einen verbesserten Arten- und Insektenschutz bei Ausgleich der sich draus ergebenden Belastungen für die Landwirte zu finden. Möglich war dieser Prozess auch durch die Zusage des parlamentarischen Raumes geworden, dass das Ergebnis im Fall einer erfolgreichen Verständigung dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Mit der heutigen Übergabe des Beschlusspapieres an die Landtagspräsidentin ist dies gelungen.

„Wir übergeben die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse an Politik und Verwaltung mit dem Vertrau-ensvorschuss, dass diese verlässlich beschlossen und umgesetzt werden“, betont Henrik Wendorff, Vorstand im Forum Natur und Vertreter der Volksinitiative „Mehr als nur ein Summen!“. Friedhelm Schmitz-Jersch, einer der drei Vertreter der Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern!“ freut sich: „Verbindliche Reglungen zum Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Naturschutz- und FFH-Gebieten, kombiniert mit einem finanziellen Ausgleich für die Landwirte - das ist ein guter Tag für Brandenburg!“

Laut Vereinbarung sollen chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten ab Januar 2023, in FFH-Gebieten, die nicht als Naturschutzgebiete geschützt sind, ab Januar 2028 verboten werden. Ebenso sind verbindliche Regelungen für Gewässerrandstreifen mit ganzjähriger Begrü-nung gefunden worden. Viele der vereinbarten Maßnahmen betreffen auch den Siedlungsraum, ebenso sind Regelungen für Fragen der Verpachtung landeseigener Flächen, zur Insektenforschung, zur Waldwirtschaft und zur Weidetierhaltung definiert worden. Das Gesamtpaket umfasst mehrere Bestimmungen auf der Ebene eines Artikelgesetzes und insgesamt 12 parlamentarische Beschlussan-träge. Die finanziellen Auswirkungen, die im Landeshaushalt und in den Förderprogrammen abzusi-chern sind, runden die Vereinbarung in einem gesonderten Hauptkapitel ab.

Die Vertreter beider Volksinitiativen bewerten das gesamte Verfahren, welches sich über fast ein Jahr in 11 Dialogrunden erstreckt hat, als genauso erfolgreich wie beispielgebend für politische Ver-ständigungen dieser Art. Es ist ein bedeutsames und weitreichendes Ereignis, dass sich klassische Landnutzerverbände zusammen mit den Naturschutz- und Umweltverbände auf ein solches Ergebnis verständigen konnten, aus dem wichtige Impulse für den Arten- und Insektenschutz und für die Ent-wicklung der brandenburgischen Kulturlandschaft zu erwarten sind.

Friedhelm Schmitz-Jersch er klärt: „Wir wollten einen eindeutigen Schutz durch klare Regelungen bei gleichzeitigem finanziellem Ausgleich für die Landwirte erreichen. Das ist uns gemeinsam gelungen. Wir sind froh, dass nach einer Übergangszeit ab 2023 chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel aus allen Naturschutzgebieten und ab 2028 diese Mittel auch aus den FFH-Gebieten, die nicht Natur-schutzgebiete sind, verbannt sind. Darüber hinaus ist in allen Naturschutz- und FFH-Gebieten ab 2028 der Einsatz von mineralischen Stickstoffdüngern untersagt. Gewässerrandstreifen, die ebenfalls ab 2023 dauerhaft begrünt und frei von allen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sein müssen, tragen wesentlich zur Reinhaltung der Gewässer und damit zur Sicherung der Artenvielfalt bei. Die Landwirt-schaftsförderung soll darüber hinaus wirksamer auf den Arten- und Insektenschutz ausgerichtet wer-den. Trotz unterschiedlicher Interessen und Ausgangslage war dieses Ergebnis möglich. Dieses ge-genseitige Verständnis sollten wir auch künftig für die Zusammenarbeit nutzen.“

Henrik Wendorff erklärt: „Wir haben erreicht, dass eine Reihe unserer Forderungen, wie die Einrich-tung eines Kulturlandschaftsbeirates oder auch der Sitz im Stiftungsrat des Naturschutzfonds Bran-denburg, bereits vor dem heutigen Ergebnis umgesetzt werden konnten. Darüber hinaus sind nun weitere klare Regelungen getroffen worden, für die es feste Vereinbarungen für die dringend not-wendige finanzielle Begleitung gibt. Bei Weidetierhaltung und Gewässerrandstreifen betreten wir zu-dem Neuland. Wir geben mit diesem Ergebnis auch ein großes Stück Vertrauensvorschuss in die poli-tischen Hände von Parlament und Verwaltung. Verbunden mit dem vereinbarten gemeinsamen Um-setzungsgremium sehen wir jedoch die einmalige Chance, dass zukünftig Forderungen der Gesellschaft mit der Frage nach der Betroffenheit von Bauern und Weidetierhaltern, Waldbesitzern, Fi-schern und Anglern und allen anderen Landnutzern, verbunden werden. Dies könnte in der Tat ein neuer gemeinsamer Weg in der Agrar- und Umweltpolitik, mit einer Verlässlichkeit für die kommen-den Jahre, werden.“

Kurzübersicht der Verhandlungsergebnisse

Beschlussvereinbarung zum Insektendialog zur Zusammenführung von zwei Volksinitiativen

 

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