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Antrag auf Revision der Grundwasserförderung für den Tagebau Welzow Süd I zurückgewiesen. Belastung der Spree durch Sulfat aus Tagebau kann ungebremst weitergehen

04. Februar 2020 | Kohle, Flüsse & Gewässer

Einleitung von eisenhaltigem Wasser am Tagebau Welzow-Süd im Dezember 2018, Foto: BUND Brandenburg Einleitung von eisenhaltigem Wasser am Tagebau Welzow-Süd im Dezember 2018.  (BUND Brandenburg)

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag des BUND Brandenburg auf Zulassung der Revision bei der Klage gegen die wasserrechtliche Erlaubnis des Braunkohletagebaus Welzow Süd I abgelehnt. Die Klage wurde unterstützt von ClientEarth und Greenpeace und sollte die Auswirkungen der großflächigen Zerstörung des Grundwasserkörpers durch den Tagbaubetrieb einschränken. Dies ist nach einem 12-jährigen Verfahren nun endgültig nicht gelungen.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist für uns nicht nachvollziehbar, sollte doch geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen eine chemische Verschlechterung des Grundwassers aufgrund von physikalischen Veränderungen, wie sie durch die Braunkohleförderung in Tagebauen stattfinden, erlaubt werden darf. Im Fall Welzow Süd betrifft das insbesondere die Sulfatbelastung“, erklärt Axel Kruschat, Geschäftsführer beim BUND Brandenburg.

Eigentlich ist eine chemische Beeinträchtigung des Grundwassers verboten. Bei der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Tagebaue Welzow Süd I erteilte das Bergamt aber eine Ausnahmeerlaubnis, weil die Beeinträchtigungen zuerst durch die Veränderung des Grundwasserstandes entstehen und der darauf folgende Abbau der Braunkohle sowie die damit verbundene Belüftung des Abraums erst im Falle des Grundwasserwiederanstieges mittelbar zur chemischen Verschlechterung führen. Dies ist besonders kritisch, da sich im abgepumpten und in die Spree geleiteten Tagebauwasser mehr als tausend Milligramm Sulfat pro Liter befinden können und es auch im nachbergbaulichen Zustand über viele Jahrzehnte eine sehr kritische Sulfatbelastung im Grundwasserkörper geben wird.

Das Bergamt Brandenburg hat in der wasserrechtlichen Erlaubnis keine Grenzwerte für die Sulfatbelastung festgelegt. Es wurden auch keine konkreten Schutzmaßnahmen angeordnet, etwa die Kalkung der Kippen und Abraumhalden, wie es beispielsweise im Tagebau Garzweiler vorgesehen ist, oder ein Volleinschluss des Tagebaus durch eine Dichtwand, damit wenigstens nach dem Tagebaubetrieb kein nennenswerter Grundwasserabfluss in andere Grundwasserbereiche oder in Oberflächengewässer mehr erfolgen kann.

Ida Westphal von der Organisation ClientEarth fügt hinzu: „Es ist bedauerlich, dass nach so langer Zeit, die der Rechtsstreit bereits andauert, die zugrundeliegenden Rechtsfragen nicht dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt wurden. Schließlich sprechen wir über erhebliche Beeinträchtigungen der Umwelt und nur so hätte abschließend Klarheit geschaffen werden können.

Es bleibt nun zukünftigen Verwaltungsverfahren sowie Politik, Rechtssetzung und der Beteiligung der Öffentlichkeit vorbehalten, einen weitergehenden und effektiveren Schutz vor den erkennbaren negativen Folgen der Grundwasserbewirtschaftung durch Braunkohletagebaue zu erreichen.

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