BUND Landesverband Brandenburg
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Baumschutz in Brandenburg

Der BUND macht sich für Brandenburgs wertvollen Baumbestand stark. Die heimischen Bäume, Sträucher und Hecken sind nicht nur Sauerstoffproduzenten, Schattenspender, Wind- und Sichtschutz sowie Lebensraum vieler Tierarten. Sie verschönern auch unsere Städte und Dörfer und sind ein wichtiger Bestandteil der Brandenburger Kulturlandschaft.

Wegen ihrer ökologischen und kulturellen Bedeutung sind im Gebiet des Landes Brandenburg Bäume seit 1981 gesetzlich geschützt. Die mehrfach geänderte Baumschutzverordnung war jedoch nur bis zum 31.12.2009 befristet, da der Baumschutz laut Landesregierung orts- und bürgernah erfolgen sollte. Dies sollte über Schutzverordnungen für Landkreise bzw. Schutzsatzungen für Gemeinden erreicht werden. Da zum Ende des Jahres 2009 nur ein Bruchteil der Landkreise eigene Regelungen verabschiedet hatte, wurde die Gültigkeit der Brandenburgischen Baumschutzverordnung bis zum 31.12.2010 verlängert.

Nun ist aber auch dieser Zeitpunkt verstrichen und noch immer haben einige Landkreise keine eigenen Baumschutzverordnungen. Hier sind die Bäume nur noch geschützt, wenn sie im Innenbereich einer Gemeinde mit Baumschutzsatzung wachsen - und selbst dann gibt es oft Ausnahmen. So haben viele Gemeinden eine Regelung aus der ehemaligen Brandenburgischen Baumschutzverordnung übernommen, derzufolge die meisten Bäume auf Grundstücken mit Ein- und Zweifamilienhäusern nicht geschützt sind. Diese Regelung wird aus Gründen der Gleichbehandlung und Übersichtlichkeit vom BUND abgelehnt.

Der BUND setzt sich hingegen für den Schutz und Erhalt aller Brandenburger Bäume ein, unabhängig davon, auf welchen Grundstücken sie stehen. Dafür hat der BUND eine Musterverordnung für Landkreise bzw. eine Mustersatzung für Gemeinden erarbeitet. Diese können gern als Vorlage für die Erstellung eigener Regelungen dienen. Des Weiteren bieten wir Veranstaltungen an, um z. B. die Bürger für dieses Thema zu sensibilisieren. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an!

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Gemeinde eine eigene Baumschutzsatzung hat, schauen Sie doch einfach in unserer Übersicht nach:

Übersicht Gemeinden mit eigener Baumschutzsatzung

 

Baumschutzverordnungen der Landkreise im Überblick

Landkreis Barnim Baumschutzverordnung

Landkreis Dahme-Spreewald Baumschutzverordnung

Landkreis Elbe-Elster Gehölzschutzverordnung

Landkreis Havelland Baumschutzverordnung

Keine Baumschutzverordnung im Landkreis Märkisch Oderland

Keine Baumschutzverordnung im Landkreis Oberhavel

Landkreis Oberspreewald-Lausitz Gehölzschutzverordnung 

Landkreis Oder-Spree Baumschutzverordnung (gilt nur im Außenbereich)

Landkreis Ostprignitz-Ruppin Baumschutzverordnung

Landkreis Potsdam-Mittelmark Gehölzschutzverordnung (gilt nur im Außenbereich)

Landkreis Prignitz Baumschutzverordnung

Landkreis Spree-Neiße Baumschutzverordnung

Landkreis Teltow-Fläming Baumschutzverordnung

Keine Baumschutzverordnung im Landkreis Uckermark.

Broschüre "Bäume schützen"

Eine Orientierungshilfe für den Baumschutz in Kommunen.

PDF herunterladen

Haben Sie Fragen?

Axel Heinzel-Berndt

Naturschutzreferent / Bürgerbeteiligung
E-Mail schreiben Tel.: 0331-703997 13

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