BUND Landesverband Brandenburg
Mitglied werden Jetzt spenden
BUND Landesverband Brandenburg

Einfluss auf Planungsverfahren

Beteiligen Sie sich aktiv an der Entwicklung Ihrer Region und helfen Sie uns mit Ihrem Wissen bei der Erarbeitung von Stellungnahmen.

Stellungnahmen schreiben

Stellungnahmen geben Bürger*innen die Gelegenheit, sich aktiv für ihre Interessen, ihre Rechte und ihr Lebensumfeld einzusetzen. So kann zum Beispiel die Planung einer Straße oder deren Ausbau Folgen für Ihre Lebensqualität und negative Auswirkungen für die Natur haben. In dieses Planungsverfahren können Sie jedoch eingreifen.

Sie können zum einen persönlich eine Stellungnahme schreiben, wenn Sie direkt betroffen sind. Zum anderen ist eine gesetzliche Verbandsbeteiligung durch einen anerkannten Naturschutzverband möglich. Diese Verbände, darunter der BUND Brandenburg, dürfen sozusagen als "Anwalt der Natur" auftreten, und sich auch äußern und sogar klagen ("Verbandsklage"), wenn sie nicht selbst betroffen sind.

Um die Arbeit an Stellungnahmen und an Verbandsklagen zu bündeln wurde in Potsdam das Landesbüro der anerkannter Naturschutzverbände (LaN) gegründet. Das Landesbüro vereint die brandenburgischen Landesverbände BUND, NABU, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW), NaturFreunde und der Grünen Liga. 

Bei der Erarbeitung von Stellungnahmen durch das LaN oder die Naturschutzverbände sind weitere Informationen von betroffenen Bürgern sehr hilfreich. Diese Personen sollten aus der unmittelbaren Umgebung des Bauvorhabens kommen und im Idealfall Vorkenntnisse im Bereich der Biotop- und Artenvielfalt über den betroffenen Lebensraum besitzen.

Werden Sie aktiv, wenn Ihre unmittelbare Umgebung bedroht ist und helfen Sie mit, Kenntnisse über den Bestand der Pflanzen- und Tierwelt zu sammeln und zu kontrollieren. Viele Arten sind gefährdet, einige sogar vom Aussterben bedroht!

Der BUND ist auf Ihre Informationen angewiesen, da es uns nicht möglich ist, dieses umfangreiche Wissen selbst aktuell zu halten.

Werden Sie Expert*in Ihrer eigenen Umwelt! Werden Sie einer von vielen Partnern vor Ort und unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrem Wissen.

Hier finden Sie einige Tipps zum Schreiben einer Stellungnahme (Vorlage).

Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit besitzen, melden Sie sich gern bei uns!

Weitere Einflussmöglichkeiten auf Planungsverfahren

Neben der Stellungnahme gibt es weitere Möglichkeiten, sich als Privatperson oder Gruppe gegen Entscheidungen oder Planungsvorhaben zu wehren, die die Natur beeinträchtigen.
 

Der Widerspruch

Wenn ein Verwaltungsakt vollzogen wurde, bei dem man persönlich betroffen ist, ist es grundsätzlich möglich, einen Widerspruch zu erheben. Die Widerspruchsmöglichkeiten sind dem Verwaltungsakt als Rechtsbehelfsbelehrung im Anhang zugefügt.

Die Widerspruchsfrist endet einen Monat nach dem Erhalt der Zustellung. Der Widerspruch ist bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Widersprüche können nur gegen Verwaltungsakte eingelegt werden, wenn die eigenen Rechte des Widerspruchsführers verletzt wurden.

Da das Einlegen eines Widerspruchs kostenpflichtig sein kann, sollten Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Behörde erkundigen, in welchem Umfang für Sie Kosten entstehen können.
 

Die Dienstaufsichtsbeschwerde

Die Dienstaufsichtsbeschwerde dient der Überprüfung von Entscheidungen, die von der Verwaltung und ihren Mitarbeitern getroffen wurden. Diese wird bei der jeweiligen übergeordneten Instanz gestellt. Der Verwaltungsakt muß jedoch nicht automatisch rückgängig gemacht werden.
 

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Ein Bürgerentscheid kann im Zusammenhang mit öffentlichem Interesse einer Gemeinde beantragt werden. Durch diese Möglichkeit kann der Bürger Einfluss auf die Entscheidungen seiner Gemeinde nehmen.

Bürgerentscheide werden zuerst durch Bürgerbegehren durchgesetzt. Im Land Brandenburg sind diese Regelungen im §§ 20 der Gemeindeverordnung festgelegt.

Mit dem Bürgerentscheid kann ein endgültiger Beschluss der Gemeidevertretung aufgehoben werden. Dazu werden die Unterschriften von 25 Prozent aller Wahlberechtigten benötigt.
 

Petition

Das Petitionsrecht ist eine verfassungsrechtlich geschützte Beteiligungsmöglichkeit für Bürger*innen. In einer Petition können die Einzelnen sich durch Anregungen, Kritik oder Beschwerden schriftlich an alle Institutionen wenden.

Wenn eine Petition in den Landtag eingebracht werden soll, muss diese von einer Fraktion oder mindestens zehn Mitgliedern des Hauses getragen werden.  

Welche Planungsverfahren laufen in meiner Nähe?

Eine Auswahl finden Sie auf der Beteiligungsplattform des Landesbüros für anerkannte Naturschutzverbände: www.umwelt-beteiligung-brandenburg.de

Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände

Haus der Natur
Lindenstraße 34 14467 Potsdam E-Mail schreiben Tel.: 0331-20155-50 Fax: 0331-20155-55

Haben Sie Fragen zu Stellungnahmen?

Axel Heinzel-Berndt - Mitarbeiter BUND Brandenburg, Foto: BUND Brandenburg

Axel Heinzel-Berndt

Naturschutzreferent / Bürgerbeteiligung
E-Mail schreiben Tel.: 0331-70399713

Planungswegweiser

Auf einem Plakat haben die Grün-Bürgerbewegte Kommunalpolitik Brandenburg (GBK) und der BUND die wesentlichen Schritte für eine ökologische Planung für Gemeindevertreter und Stadtverordnete aufgezeigt.

PDF herunterladen

Das Plakat kann auch für 13 € (incl. Versandkosten) bei der GBK Brandenburg (Tel. 0331-582 46 06, info(at)gbk-brandenburg.de) bestellt werden.    

BUND-Bestellkorb