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Verbändebündnis fordert: Brandenburger Jagdgesetz muss natürliche Waldentwicklung ermöglichen und zum Artenschutz beitragen

15. Dezember 2020 | Landwirtschaft, Naturschutz, Wälder

Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) haben sich erstmals Brandenburger Umwelt-, Waldbesitzer- und Jagdverbände zu einer gemeinsamen Position zum Jagdgesetz zusammen gefunden. Mit einer Stellungnahme fordern ANW, BUND, NABU, der Waldbauernverband und der Ökologische Jagdverein den Landtag auf, das Jagdgesetz, dessen Novellierung im Koalitionsvertrag festgelegt ist, an der Entwicklung von klimastabilen Mischwäldern und Artenschutz auszurichten.

Der Umbau der brandenburgischen Kiefernforsten zu klimaangepassten Mischwäldern ist in der notwendigen Dimension und Geschwindigkeit allein durch Pflanzungen nicht zu schaffen. Zur Zeit werden jährlich 2.140 Hektar Forst umgewandelt. Bei dieser Geschwindigkeit würde es noch 234 Jahre dauern, bis der gesamte Brandenburger Wald umgebaut ist.  Auch wenn Pflanzungen aufgrund bestimmter Gelände- und Standorteigenschaften notwendig sind, ist die  natürliche Verjüngung unverzichtbar. Diese wird aber durch den hohen Wildbestand verhindert. Das belegt die 3. Bundeswaldinventur. Die Jagd soll sich daher auf die Interessen der wirtschaftenden Betriebe zur Entwicklung von klimastabilen und gemischten Wäldern und einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft fokussieren.

„Die Interessen vieler Jagdpächter stehen einer natürlichen Waldentwicklung diametral entgegen. Die meisten Jagdpächter wollen einen hohen Wildbestand, um häufig bei der Jagd erfolgreich zu sein.  Das bedeutet aber, dass viele Jungbäume vom Wild gefressen werden. Zu viele, um den dringend benötigten Waldumbau voran zu bringen. Das neue Jagdgesetz muss hier stärker regulierend eingreifen“, so Carsten Preuß, Vorsitzender des BUND Brandenburg.

„Waldbesitzer und Jäger, die zur natürlichen Waldentwicklung und zum Artenschutz beitragen wollen, müssen dies auch realisieren können. Deswegen müssen wesentliche Punkte des Brandenburger Jagdgesetzes geändert werden“, so Dietrich Mehl, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW). Jedem Waldeigentümer und -besitzer muss die Jagd auf seinen eigenen Flächen erlaubt sein. Die gesetzlichen Mindestpachtzeiten sind abzuschaffen, denn sie machen es dem Waldeigentümer schwer, den Jagdpächter zu wechseln, wenn dieser nicht in seinem Sinne handel

Ein wesentlicher Grund für den hohen Wildbestand ist die sogenannte Kirrung, also die Fütterung des Wildes zum Zwecke der Bejagung. Das Verbändebündnis fordert ein Verbot der Kirrung.

Außerdem sind die bestehenden Abschusspläne abzuschaffen, denn sie sind zu langfristig angelegt und haben nicht die notwendige Reduzierung von Rot-, Dam- und Rehwild gebracht. Stattdessen soll die Bejagung auf der Basis von behördlich durchgeführten Vegetationsgutachten und Wildzustandsberichten erfolgen.

Um den Artenschutz zu verbessern, wollen die Verbände die Jagd auf Zugvögel komplett verbieten lassen. Wildarten, die dem Artenschutz unterliegen, wie z.B. der Iltis, seien aus dem Jagdrecht zu nehmen. Eine eventuell notwendige Regulierung dieser Arten unterliege dem Naturschutzrecht.

Zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt sollte nach Ansicht des Bündnisses die Jagd mit bleihaltiger Munition ausnahmslos verboten werden. Das giftige Schwermetall verbleibt zu großen Teilen in der Natur, gelangt in Gewässer, Moore und Feuchtwiesen und belastet das Grundwasser. Zudem stellt es eine konkrete Gefährdung vieler Greifvögel dar.

Stellungnahme der Verbände zur Novellierung des Jagdgesetzes

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