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Tag des Artenschutzes: BUND Brandenburg fordert sieben Schritte für den Stopp des Artenverlustes

03. März 2020 | Naturschutz, Lebensräume, Umweltgifte, Wildbienen, Schmetterlinge, Landwirtschaft

Der starke Rückgang bei den meisten Insektenarten und vielen Vogelarten ist inzwischen allgegenwärtig. Laut dem jüngsten Bericht des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) sind eine Million Arten in den kommenden Jahren und Jahrzehnten vom Aussterben bedroht, wenn es zu keinen grundlegenden Änderungen bei der Landnutzung, beim Umweltschutz und der Eindämmung des Klimawandels kommt. Dazu fordert der BUND Brandenburg die Umsetzung von sieben Schritten.

Der Einsatz eines Unkrautvernichtungsmittels ist an den gelb gefärbten Pflanzen deutlich zu erkennen. Foto: Michaela Kruse/BUND Brandenburg  (Michaela Kruse/BUND Brandenburg)

"Es ist hinlänglich belegt, dass der Artenverlust vor allem in der Agrarlandschaft abläuft und dort durch die intensive Landwirtschaft verursacht wird", so Carsten Preuß, Landesvorsitzender des BUND. Durch den großflächigen Anbau von Monokulturen, die dann intensiv mit Pestiziden behandelt werden, kam es in den vergangenen Jahren zunächst zu einem großen Insektensterben, das dann weitreichende Folgen für die Vögel hatte. Insekten sind das Hauptnahrungsmittel vieler Vögel. Wenn es auf den Feldern keine Insekten mehr gibt, müssen die Vögel verhungern.

Das Artensterben und der Verlust von Lebensräumen sind an einem kritischen Punkt angekommen. Jede zehnte Brandenburger Tier- oder Pflanzenart ist vom Aussterben bedroht. Nahezu jede zweite Vogelart der Agrarlandschaft ist bereits stark gefährdet, der Bestand rückläufig. Bei den Rebhühner ging der Bestand seit 1995 um 73 Prozent zurück, beim Kiebitz sind es 60 Prozent. Die Zahl der Feldsperlinge hat sich halbiert. Bienen und Wildbienen gehören zu den Hautflüglern - in dieser Ordnung sind über 53 Prozent ausgestorben oder stark gefährdet.

Selbst den besonders geschützten Arten und Lebensräumen im europäischen Netz aus Schutzgebieten, den FFH-Gebieten, geht es immer schlechter – auch in Brandenburg sind viele Arten und Lebensräume in einem schlechten Erhaltungszustand.

Anlässlich des Internationalen Tags des Artenschutzes am Dienstag fordert der Brandenburger Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), sieben Schritte für den Artenschutz in Brandenburg:

  • Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und der Einsatz von mineralischem Stickstoffdüngern in FFH-Gebieten müssen jetzt konsequent verboten werden, um wertvolle Lebensräume für gefährdete Arten zu erhalten.
  • Die Vergabe von Fördermitteln an Landwirtschaftsbetriebe muss an messbare soziale und ökologische Maßnahmen gebunden werden. Ziel der Reform der Agrarpolitik muss sein: weg vom Gießkannenprinzip, hin zu einer gezielten Förderung einer naturnahen ländlichen Entwicklung und eine Landwirtschaft, die gesunde Lebensmittel erzeugt und die artenreichen Lebensräume erhält. Hierfür ist eine andere, nämlich eine ökologische und gerechte Verteilung der EU-Agrarfördermittel erforderlich. Zur Ausgestaltung der neuen GAP-Förderperiode (Gemeinsamen Agrarpolitik) in Deutschland muss sich Brandenburg jetzt bei der Erarbeitung des so genannten nationalen "GAP-Strategieplans" einbringen und Nachhaltigkeitskriterien einfordern.
  • Die Umsetzung der FFH- und der Wasserrahmenrichtlinie müssen miteinander und länderübergreifend koordiniert und Synergien bei der Maßnahmenumsetzung genutzt werden.
  • Dringend notwendig ist auf allen Ebenen der Naturschutzverwaltung eine umfangreiche Aufstockungen mit qualifiziertem Personal im Fach- und Vollzugsbereich des Naturschutzes.
  • Ein Netz von regionalen Natura2000-Stationen muss geschaffen werden, wie sie z.B. in Thüringen seit 2019 gesetzlich verankert sind.
  • Brandenburg soll sich offen zeigen für die Ausweisung weiterer Großschutzgebiete. Denn Großschutzgebiete sind Modellregionen für eine nachhaltige Regionalentwicklung.
  • Weitere schutzwürdige Flächen sind in die europäische Schutzgebietskulisse aufzunehmen, um die in Brandenburg seit 2011 um 3.771 ha reduzierte FFH-Gebietskulisse wieder auszugleichen.

Hintergrund:

Der Tag des Artenschutzes wurde im Jahr 1973 im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) eingeführt und wird jedes Jahr am 3. März begangen. Durch das Abkommen sollen bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten geschützt werden, die durch Handelsinteressen gefährdet werden. Inzwischen sind die Arten außer durch illegale Entnahme aus der Natur noch stärker durch die Veränderung ihrer Lebensräume infolge menschlicher Eingriffe gefährdet.

Im zweiten Halbjahr 2020 wird die Bundesregierung die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen und daher eine große Verantwortung dafür tragen, dass gemeinsam mit dem Gastgeber China auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD COP15 in Kunming/China) die richtigen Weichen für das nächste Jahrzehnt gestellt werden.

Zur Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES):

https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/artenschutz/internationaler-artenschutz/cites/

Zum Weltbiodiversitätsrat (IPBES):

https://www.de-ipbes.de/de/Aufarbeitung-des-globalen-IPBES-Berichtes-1950.html

Zum Bericht des Weltbiodiversitätsrat (IPBES):

https://www.ufz.de/index.php?de=44469

 

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