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Landesregierung erfüllt zugesagte Prüfung zur Verbesserung kommunaler Mitbestimmung beim Bau von Tierhaltungsanlagen nicht

24. Januar 2017 | Landwirtschaft, Massentierhaltung

Landesregierung erfüllt zugesagte Prüfung zur Verbesserung kommunaler Mitbestimmung beim Bau von Tierhaltungsanlagen nicht. Mit der bereits am vergangenen Donnerstag in der Fragestunde des Brandenburger Landtags...

Unterschriftensammlung für das Volksbegehren gegen Massentierhaltung in Postsdam, Foto: BUND Brandenburg  (BUND Brandenburg)

Mit der bereits am vergangenen Donnerstag in der Fragestunde des Brandenburger Landtags bekanntgegebenen Feststellung der Landesregierung, die Bürgerbeteiligung und kommunale Mitbestimmung beim Bau neuer Massentierhaltungsanlagen seien vollkommen ausreichend, zeigt Infrastrukturministerin Kathrin Schneider, dass die Landesregierung den Auftrag des Landesparlaments nicht verstanden hat. Mehr kommunale Einflussnahme war fester Bestandteil des Landtagsbeschlusses zum Volksbegehren. Der BUND fordert eine erneute Prüfung und eine klare Stellungnahme ein.

"Der Landtagsbeschluss zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung hat der Landesregierung klar die Aufgabe erteilt, zu prüfen, welche konkreten Maßnahmen das Land Brandenburg ergreifen kann, um Bürgerbeteiligung und Mitsprachemöglichkeiten der Kommunen weiter zu stärken", sagte Carsten Preuß, Landesvorsitzender des BUND Brandenburg. „Die Frage war nicht, ob Frau Ministerin Kathrin Schneider die jetzigen Rahmenbedingung für ausrechend hält oder nicht, sondern was das Land tun kann, um diese zu verbessern. Die Landesregierung hat den Parlamentsauftrag offensichtlich nicht verstanden.

Im Zusammenhang mit der Annahme des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung in veränderter Form hatte das Brandenburger Landesparlament im April letzten Jahres die Landesregierung aufgefordert, bis Ende 2016 zu prüfen, wie die kommunalen Einflussmöglichkeiten, die Bürgerinformation und -beteiligung im Zusammenhang mit der Genehmigung von Tierhaltungsanlagen gestärkt werden können. Nach Ansicht des BUND ist dieser Prüfauftrag mit dem klaren Ziel verbunden, die Handlungsspielräume für Brandenburger Kommunen darzulegen und die Perspektiven, etwa von entsprechenden Bundesratsinitiativen, aufzuzeigen, für mehr Mitsprache der Betroffenen zu sorgen.

Auch der BUND hatte als Mitinitiator des Volksbegehrens während der Kampagne immer wieder gefordert, z.B. über eine Novellierung des Baugesetzbuchs die Stellung der Kommunen beim sogenannten „gemeindlichen Einvernehmen“ während des Genehmigungsverfahren zu stärken und die Privilegierung zum Bauen im Außenbereich einer Gemeinde ab einer bestimmten Tierbestandsgröße generell aufzuheben. Beide Maßnahmen liegen längst auf dem Tisch und könnten Kommunen bei einer eigenen Bauleitplanung unmittelbar stärken. Ohne eine Kehrtwende bei den bisherigen Rahmenbedingungen steht gerade beim Bau großer Massentierhaltungsanlagen die  kommunale Planungshoheit nach Ansicht des BUND nur auf dem Papier. Dass die Landesregierung sich einer Verbesserung verweigert und die Möglichkeit einer entsprechenden Bunderatsinitiative nicht einmal prüfen will, verstößt klar gegen die Einigung zwischen den Regierungsfraktionen SPD und Linke und den Initiator*innen des Volksbegehrens.  

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