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BUND Brandenburg fordert Solardach-Pflicht – Ackerflächen werden für nachhaltige Landwirtschaft benötigt

21. Juli 2020 | Landwirtschaft, Energiewende, Lebensräume

Forderung nach Solardach-Pflicht – Ackerflächen werden für nachhaltige Landwirtschaft benötigt. Forderung nach Solardach-Pflicht – Ackerflächen werden für nachhaltige Landwirtschaft benötigt.  (Carsten Preuß)

Eine Pflicht für Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Brandenburg. "Zunächst sollte mit Nichtwohngebäuden wie Lager- und Produktionshallen, Ställen, Schulen oder Parkhäusern begonnen werden", so Carsten Preuß, Vorsitzender des BUND Brandenburg. In einem zweiten Schritt sollte eine solche Vorschrift auch auf den Neubau von Wohngebäuden und auf große Dachsanierungen bei Bestandsgebäuden ausgeweitet werden.

Die Regierungskoalition von Baden-Württemberg hat sich bereits auf eine Photovoltaik-Pflicht für alle Nicht-Wohngebäude geeinigt. Brandenburg müsse jetzt nachziehen.

In Brandenburg gibt es bei großen Solar-Freiflächenanlagen derzeit einen Boom und Ansturm auf landwirtschaftliche Nutzflächen. Ursache dafür ist, dass die Erzeugung von Solarstrom in den vergangenen Jahren immer günstiger geworden ist. Dadurch kommen Freiflächen-Photovoltaikanlagen mittlerweile ohne EEG-Förderung aus. Mit der EEG-Förderung werden nur solche Freiflächenanlagen gefördert, die in 110 m breiten Randstreifen entlang von Autobahn- und Eisenbahnlinien oder auf Konversionsflächen errichtet werden. "Nun aber hat ein Wettrennen um die Ackerflächen begonnen. Ackerflächen für riesige Solarparks zu nutzen ist jedoch der falsche Weg. Stattdessen müssen Dachflächenpotentiale künftig konsequent für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden", so Preuß

Die Nutzung von Dachflächen verringert den Druck auf Freiflächen. Ackerflächen sollen der Nahrungs- und Futtermittelproduktion dienen. "Neben der Energie- und Verkehrswende brauchen wir auch eine Agrarwende. Wir müssen weg vom hohen Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf den Feldern", so Preuß weiter. Die intensive Landwirtschaft belaste die biologische Vielfalt und verunreinige Gewässer, Böden und Luft. Eine nachhaltige Landwirtschaft mit extensiven Bewirtschaftungsformen benötige aber mehr Fläche um Nahrungs- und Futtermittel für die Region zu produzieren.

Bereits jetzt ist die Flächenkonkurrenz hoch. Verkehrs-, Siedlungs- aber auch wachsende Waldflächen verringern die landwirtschaftlichen Nutzflächen Jahr für Jahr. Zudem werden große Flächen für den Energiepflanzenanbau genutzt. Allein der Anbau von Energiepflanzen umfasst fast ein Fünftel der Ackerfläche. In Brandenburg ist die landwirtschaftliche Nutzfläche dadurch von 2003 bis 2016 um 13.005 ha auf jetzt noch 1.315.469 ha geschrumpft.

Boden ist aber eine nicht vermehrbare Ressource und das wichtigste Betriebsmittel der Landwirtschaft. Eine mit Photovoltaikanlagen überbaute Landwirtschaftsfläche wird der landwirtschaftlichen Nutzung und der Möglichkeit, nachhaltig Nahrungs- und/oder Futtermittel zu erzeugen, entzogen.

Der Ausbau der gebäudeintegrierten Photovoltaik mit Batteriespeichersystemen, sollte unter dem Aspekt der Flächeneffizienz ein zentrales Element einer künftigen Ausbaustrategie für erneuerbare Energien bilden.

Leider würden noch immer Gewerbeobjekte ohne Berücksichtigung von Photovoltaikanlagen genehmigt, bemängelt der Umweltverband. Ein Negativbeispiel seien die riesigen Logistikhallen am Berliner Ring. Hallen mit zwei oder gar fünf Hektar Fläche würden noch immer ohne Photovoltaikanlagen genehmigt. Dabei könnten pro Hektar etwa 280.000 Kilowattstunden Strom von einer Dach-Photovoltaikanlage erzeugt werden.

"Schon jetzt ist es den Städten und Gemeinden rechtlich möglich in Bebauungsplänen Vorgaben zur Nutzung der Solarenergie zu verankern. Das sollten die Städte und Gemeinden auch tun", so Preuß.


Hintergrundfakten:

Außer Lidl DIGITAL im Brandenburg Park und dem Recyclingcentrum des SBAZV im Preußenpark in Ludwigsfelde gibt es auf den zahlreichen Hallendächern der drei Industrieparks keine nennenswerten Dach-Photovoltaikanlagen.

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB können mit Bebauungsplänen Gebiete festgesetzt werden, in denen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung getroffen werden.

Als Arbeitshilfe für die Kommunen dient hier die "Arbeitshilfe Bebauungsplanung" des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg von 2014 (Festsetzungen D8 – Klimaschutz in Bebauungsplänen).

Die installierte Leistung aus Photovoltaikanlagen (Dachflächen- und Freiflächenanlagen) betrug Ende 2019 rund 49 Gigawatt. In Deutschland gibt es eine potenziell installierbare Leistung von Photovoltaikanlagen allein auf Dachflächen von etwa 161 GWp. Gebäude, die ab 2010 gebaut wurden, sind noch nicht inbegriffen. In Brandenburg beträgt das Potenzial etwa 10 GWp. Die insgesamt installierte Kraftwerksleistung in Brandenburg beträgt 16,1 GW.

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