Das Ziel, zwei Prozent der Landesfläche für Wildnisgebiete bereitzuhalten, hatte die Bundesregierung bereits 2007 beschlossen. Das Land Brandenburg hat dieses Ziel aber erst 2020 aufgrund der Regierungsbeteiligung der Bündnisgrünen in den Koalitionsvertrag übernommen.
„Es ist gut, dass das Bekenntnis zu den Wildnisflächen jetzt endlich Bestandteil des Regierungshandelns werden soll. Die Landesregierung hat aber 14 Jahre gebraucht, um ein Prozent der Landesfläche unter Schutz zu stellen. In diesem Schneckentempo kann es nicht weiter gehen. Das Umweltministerium muss jetzt endlich einen ambitionierten Zeitplan vorlegen, bis wann sie die nächsten 30.000 Hektar unter Schutz stellen will", so Carsten Preuß, Landesvorsitzender des BUND.
Auch wenn bereits auf einigen ehemaligen Truppenübungsplätzen in Brandenburg eine Wildnisentwicklung erfolgt, reicht die Flächenkulisse bei weitem noch nicht aus. Wichtig ist es, auch andere Biotope wie Wälder, Moore und Flussauen unter Schutz zu stellen.
„Vor allem in den landeseigenen Forsten könnte das Land sofort zur Tat schreiten, und Flächen aus der Nutzung nehmen, um sie zu Wildnisgebieten zu entwickeln. Hier konkrete Flächen zu nennen, hätte der Landesregierung angesichts des anstehenden Internationalen Tags des Artenschutzes am 3. März gut zu Gesicht gestanden“, so Preuß weiter. Der BUND fordert bereits seit einigen Jahren, zehn Prozent der öffentlichen Wälder unbewirtschaftet zu lassen.
Wildnisgebiete sind für den Artenschutz von besonderer Bedeutung, weil in ihnen die natürlichen dynamischen Prozesse weitgehend ungestört ablaufen können. So können sich Arten an den Klimawandel anpassen und langfristig überlebensfähige Populationen entwickeln. Nur in großen und alten Wildnisgebieten sind Lebensräume in allen Entwicklungsstadien und -phasen vorhanden, die das Überleben spezialisierter Arten sichern können.
Neben der Etablierung einzelner Wildnisgebiete, ist es wichtig, diese sinnvoll landesweit und über die Landesgrenzen hinweg zu einem Biotopverbund zu vernetzen. Auch dafür fehlt noch ein Konzept. Für einen wirksamen Biotopverbund wird es nicht ausreichen, nur zwei Prozent der Landesfläche unter Schutz zu stellen. Der Wildnisanteil muss nach Auffassung des BUND Brandenburgs fünf Prozent betragen.
Hintergrund:
Wildnisgebiete im Sinne der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung sind große, zusammenhängende Räume, in denen sich Natur frei von menschlichen Einwirkungen entwickeln darf. Der Mensch ist dort als Besucher willkommen, um die Faszination und Ruhe der abwechslungsreichen, wilden Landschaften zu erleben. Viele bedrohte Tiere, Pflanzen, Pilze und Mikroorganismen finden nur in Wildnisgebieten wichtige Lebens- und Rückzugsräume. Damit leisten diese Gebiete einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt.
Der Tag des Artenschutzes wurde im Jahr 1973 im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) eingeführt und wird jedes Jahr am 3. März begangen. Durch das Abkommen sollen bedrohte wildlebende Tier- und Pflanzenarten geschützt werden, die durch Handelsinteressen gefährdet werden. Inzwischen sind die Arten außer durch illegale Entnahme aus der Natur noch stärker durch die Veränderung ihrer Lebensräume infolge menschlicher Eingriffe gefährdet.