Potsdam, 24.04.2025 Die Diskussion um einen vermeintlichen Mindestabstand von 4,50 Metern bei der Wieder- und Neupflanzung von Alleebäumen hat in den vergangenen Jahren zu einem signifikanten Rückgang des Brandenburger Alleenbestands geführt. Ein aktuelles Gutachten belegt jedoch, dass keine verbindliche Vorgabe existiert, die grundsätzlich drei oder mehr Meter Abstand zur Fahrbahn vorschreibt. Vielmehr sind die rechtlichen Anforderungen klar: Alleen dürfen nur aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit angetastet werden. Wo es zu Fällungen kommt, ist in der Regel nachzupflanzen.
„Aus den regelmäßig herangezogenen Richtlinien zum „Sicherheitsabstand“ zwischen Straßenkante und Alleebaum ergibt sich keine verbindliche Pflicht, einen Abstand von 4,5 m vom Fahrbahnrand einzuhalten. Technische Hilfen wie Tempolimits oder Leitplanken können das Verletzungsrisiko drastisch senken“, sagt Carsten Preuß, Landesvorsitzender des BUND Brandenburg.
Kernaussagen:
- Kein Gesetz verlangt vier oder mehr Meter zwischen Baum und Fahrbahn!
- Fehlende Nachpflanzungen gehen oft auf die vermeintliche Notwendigkeit, teure Flächenkäufe tätigen zu müssen, und falsche Auslegungen der Behörden zurück.
- Ersatzpflanzungen sind Pflicht: Wer Bäume fällt, muss neu pflanzen – und zwar zumeist direkt dort, wo gerodet wurde!
Hintergrund
Seit Jahren verzeichnet das Land Brandenburg einen kontinuierlichen Rückgang seines für die Landschaftsästhetik und die Biodiversität so bedeutsamen Alleenbestands.
Hauptgründe sind die teils strenge Auslegung technischer Empfehlungen und dadurch vermeintlich fehlende Flächen für neue Bäume.
Tatsächlich räumen Experten jedoch ein, dass etwaige Sicherheitsbedenken häufig durch Tempoanpassungen, Fahrzeug-Rückhaltesysteme oder bauliche Maßnahmen behoben werden können. Wenn ausnahmsweise eine Fällung nötig ist, besteht nach § 17 BbgNatSchAG eine ausdrückliche Pflicht zur Neupflanzung – zumeist in der gleichen Baumflucht.
Während 2009 noch an 2287 Kilometern Bundes- und Landesstraßen Alleebäume standen, war das zehn Jahre später nur noch an 1.737 Kilometern der Fall und der Trend setzt sich fort.
Im März 2023 hat die Landesregierung ihre überarbeitete Alleenkonzeption 2030 vorgelegt, die unter anderem das Ziel enthält, in den nächsten fünf Jahren insgesamt 20.000 Bäume in Alleen und Baumreihen zu pflanzen (4.000 Alleebäume/a). Seit vielen Jahren liegen die erfolgten Pflanzungen weit unterhalb dieser formulierten Zielmarke. Auch im Jahr 2023 war die Bilanz der Fällungen und Pflanzungen in Alleen negativ. Auf 2.527 gefällte Bäume kamen nur 666 Neupflanzungen.
Ausblick
Die Landesregierung will künftig mit ihrer Alleenkonzeption 2030 den negativen Trend bei den Alleen umkehren. Das vorliegende Gutachten bekräftigt die Möglichkeit, durch flexible Lösungen – beispielsweise dem Einsatz von Schutzplanken statt eines pauschalen Abstandsgebots – das Nebeneinander von Verkehrssicherheit und Naturschutz zu erreichen.
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