BUND Landesverband Brandenburg
Mitglied werden Jetzt spenden
BUND Landesverband Brandenburg

„Artenvielfalt retten – Zukunft sichern!“: Volksinitiative ruft das Verfassungsgericht an

07. April 2020 | Ressourcen & Technik, Suffizienz, Landwirtschaft, Lebensräume, Schmetterlinge, Wildbienen, Umweltgifte

Pressemitteilung der Volksinitiative "Artenvielfalt retten"

Potsdam. Für die Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern!“ hat Prof. Dr. Arne Pautsch als beauftragter Prozessvertreter das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg angerufen. Er hat beantragt, die Volksinitiative für zulässig zu erklären.

Am 13. Januar 2020 haben die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative 73.052 Unterschriften an den Landtag übergeben, weit mehr als das Dreifache der erforderlichen 20.000 Unterschriften. Die Landtagspräsidentin hatte Anfang März in einem formlosen Schreiben mitgeteilt, dass der Hauptausschuss des Landtages die Volksinitiative für unzulässig erklärt habe.

„Das Schreiben der Landtagspräsidentin enthält keine Erwägungen oder Gründe, warum der Hauptausschuss die Volksinitiative für unzulässig erklärt hat. Erst wenn diese Gründe bekannt gegeben werden, ist eine effektive Rechtsverfolgung möglich. Ich habe deshalb zunächst beim Landesverfassungsgericht beantragt, dass mir insoweit sämtliche Vorgänge des Hauptausschusses zugänglich gemacht werden“, erklärt Prof. Arne Pautsch. Er ist Professor des öffentlichen Rechts und Direktor des Instituts für Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg.

Die Vertreterinnen und Vertreter fühlen auch eine Verpflichtung gegenüber den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich für mehr Artenschutz und gegen Pestizideinsatz und Artensterben eingesetzt haben, die Zulässigkeit der Volksinitiative zu erreichen. Es geht ihnen aber auch um den Wert der Volksabstimmung nach unserer Landesverfassung. Bei der Erarbeitung der Verfassung 1991 hatte die Ausgestaltung der direkten Demokratie eine besondere Bedeutung. Sie sind überzeugt, dass die Initiative zulässig ist und wollen zugleich den Stellenwert der direkten Demokratie durch die Anrufung des Landesverfassungsgerichtes verteidigen.

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb