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Windkraft für die Stadt

02. August 2022 | BUNDzeit, Energiewende

Auch Berlin muss seinen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren leisten. Das funktioniert ausgezeichnet ohne Windräder im Wald.

Gewerbegebiet statt Acker: Die Berliner Standorte für Windkraft unterscheiden sich von denen im Havelland. Foto: Sebastian Petrich

Momentan stehen in Berlin sechs große Windkraftanlagen: vier im Gewerbegebiet am Autobahndreieck Pankow und zwei entlang der Bundesstraße 2 zwischen Malchow und der Landesgrenze zu Brandenburg. Zusammen haben sie eine installierte Leistung von 16,5 Megawatt. Gemäß den im Erneuerbare- Energien-Gesetz 2023 festgelegten Ausbauzielen muss die Hauptstadt ebenso wie die beiden anderen Stadtstaaten Bremen und Hamburg bis 2027 0,25 Prozent und bis 2032 0,5 Prozent der Landesfläche als für Windenergie geeignete Fläche ausweisen.

0,5 Prozent der Landesfläche sind 446 Hektar, das entspricht fast der Fläche des früheren Flughafens Tegel mit 461 Hektar. Rechnet man das bundesweite Ausbauziel von 160 Gigawatt zu installierender Leistung auf den Berliner Anteil runter, so kommt man auf 33 Windräder mit je 3 Megawatt oder 20 Windräder mit je 5 Megawatt. Mit 20 bis 40 großen Windkraftanlagen kann Berlin also seine Verpflichtungen erfüllen.

Wo sollen diese zwei bis drei Dutzend Windräder stehen? Nach Auffassung des BUND kommen dafür die großen, zusammenhängenden Industrie- und Gewerbegebiete infrage, die mit 6.664 Hektar ein Vielfaches der benötigten Flächen ausmachen. Ebenso als Windkraftstandorte geeignet sind die Bahnbetriebswerke wie zum Beispiel Rummelsburg und die Autobahndreiecke Neukölln und Funkturm einschließlich des Messegeländes.

Wenn der Abstand zur Wohnbebauung ausreicht und keine Konflikte mit dem Artenschutz bestehen, lässt die Baunutzungsverordnung grundsätzlich Windräder in Industrie- und Gewerbegebieten und sonstigen Sondergebieten zu. Mit Blick auf die Entlastung der Stromnetze wäre es besonders sinnvoll, Windkraftanlagen in direkter Nähe großer Energienutzer zu errichten. Mit den grundsätzlich geeigneten Flächen in diesen Gebieten lassen sich die Anforderungen an die zu installierende Leistung erfüllen und sogar übertreffen.

Indiskutabel sind dagegen Windräder in den Berliner Wäldern, die knapp 18 Prozent der Landesfläche bedecken. Sie haben eine enorme Bedeutung für die Naherholung; der Dauerwaldvertrag von 1915, der ihre Existenz sichert, gilt nicht ohne Grund als erster Erfolg der Berliner Naturschutzbewegung. Selbst wenn sich in den Wäldern vereinzelte Standorte finden, die bereits versiegelt und mit Zufahrtswegen versehen sind, sind doch immer massive Beeinträchtigungen für Vögel und Fledermäuse zu erwarten.
Anders als in manchen Flächenländern gibt es in Berlin keine Abstandsregeln, die den Windkraftausbau ausbremsen. Ironischerweise könnte das 0,5-Prozent-Ziel dennoch verfehlt werden, wenn die erforderliche Leistung auf einer kleineren Fläche installiert wird. Der BUND tritt dafür ein, das Flächenziel durch ein Leistungsziel zu ergänzen, weil dies Anreize setzt, nicht nur in Berlin sich bei der Flächenausweisung auf Industrie- und Gewerbegebiete statt auf naturnahe Bereiche zu konzentrieren.

Zum Diskussionspapier „Windenergie in Berlin: Wohin mit den Windrädern?“

Dieser Artikel erschien in der BUNDzeit 22-3.

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