Jagd auf den Artenschutz

13. Mai 2025 | Wolf, Wolf, Biber, Elch und Co, BUNDzeit

EU-Kommission und Brandenburg wollen den Schutzstatus des Wolfs herabsetzen. Dabei würde ein pragmatisches Wolfsmanagement Weidetiere viel besser vor Rissen bewahren.

Herdenschutz in der Uckermark. Foto: Sebastian Petrich

Normalerweise freuen sich Naturschützer* innen, wenn sich der Status gefährdeter Arten in Richtung weniger gefährdet ändert. Schließlich erstellt die Weltnaturschutzunion IUCN ihre Roten Listen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Wissenschaft spielte aber keine Rolle, als die Berner Konvention Anfang März auf Antrag der EU-Kommission den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabsetzte. Es war eine politische Entscheidung: In Europa erstarken Kräfte, die sich mit wolfsfeindlicher Rhetorik profilieren. Ebenso politisch motiviert war der Vorschlag der EU-Kommission, nun auch in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie) den Wolf von Anhang IV in Anhang V zu schieben. Damit würde er seinen strengen Schutz verlieren, sodass kein allgemeines Tötungsverbot mehr bestünde.

Eine solche Änderung geht aber nur mit Zustimmung aller Mitgliedsstaaten. Der BUND warnt ausdrücklich davor, den Schutzstatus des Wolfs herabzusetzen. Trotz des erfreulichen Wachstums der europäischen Wolfspopulation vor allem in Deutschland ist sein Erhaltungszustand nach wie vor nicht günstig. Deshalb kritisiert der BUND vehement die Bundesratsinitiative der Brandenburger Landesregierung zur Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht.

Das heutige Artenschutzrecht erlaubt es, gezielt „Problemwölfe“ zu töten, die trotz Herdenschutzmaßnahmen Weidetiere erlegen. Wie das effizient und unbürokratisch geschehen kann, haben BUND und NABU in einem offenen Brief an Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) dargelegt. Es kommt auf rasches, überlegtes Handeln an. Wenn Weidetierhalter*innen einen Riss gemeldet haben, sollen Sachverständige des Landesamts für Umwelt ihn innerhalb von 48 Stunden bestätigen und sachkundige Jäger*innen beauftragen, sich auf die Lauer zu legen. Weil Wölfe ihre Beute in der Regel nicht auf einmal auffressen oder wegschleppen können, sollen Kadaver vorerst am Tatort verbleiben – um den zu „entnehmenden“ Wolf zurückzulocken.

Eine Zahl von akzeptierten Wölfen festzulegen und alle „überzähligen“ Wölfe zu erschießen, verhindert dagegen keinen Wolfsriss. Im Gegenteil: So riskiert man, Leitwölfe zu töten. Das Rudel kann dann nicht mehr Wildtiere jagen und weicht auf leichter zu erbeutende Schafe und Ziegen aus. Im Übrigen verhalten sich die allermeisten Brandenburger Wölfe völlig unauffällig. Sie ernähren sich großteils von Rot- und Rehwild, was ein riesiger Vorteil für die natürliche Waldverjüngung ist.

Zum offenen Brief an den Brandenburger Ministerpräsidenten: www.BUND-brandenburg.de/brief-woidke

Dieser Artikel erschien in der BUNDzeit 2/2025.

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