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Ein guter Frühling für Insekten?

12. Mai 2020 | BUNDzeit, Naturschutz

Umweltverbände, Landnutzerlobby und die rot-schwarz-grüne Koalition verhandeln über eine gemeinsame Gesetzesinitiative zum Artenschutz in Brandenburg. Über die Zulässigkeit der Volksinitiative „Artenvielfalt retten“ wird das Landesverfassungsgericht entscheiden.

Bis Ende Juni geben sich die Umwelt- und Naturschutzverbände auf der einen und die Landnutzerverbände auf der anderen Seite Zeit, um eine gemeinsame Linie für ein Gesetz zum Insekten- und Artenschutz zu finden. Beide Seiten hatten Ende letzten Jahres beziehungsweise im Januar Volksinitiativen zu diesem Thema eingereicht. An den Diskussionen wird auch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz teilnehmen. Dieses Vorgehen haben die beteiligten Verbände, darunter auch der BUND, mit den Regierungsfraktionen von SPD, CDU und Grünen vereinbart.

Kernpunkte der Verhandlungen werden ein Verbot von synthetischen Düngemitteln und Pestiziden in Schutzgebieten sowie größere Abstände zwischen Gewässern und Ackerflächen sein. Diese zwei Punkte waren wesentliche Inhalte der auch vom BUND getragenen Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“, die 73.000 Brandenburger*innen mit ihrer Unterschrift unterstützt hatten.

Unabhängig von den Verhandlungen mit den Landnutzer*innen wird sich das brandenburgische Verfassungsgericht mit dieser Volksinitiative beschäftigen. Denn während der Landeswahlleiter die Volksinitiative für zulässig erklärte, kam der für diese Beurteilung nicht zuständige Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags (PBD) zum entgegengesetzten Schluss. Dem schloss sich der Hauptausschuss des Landtags an und erklärte „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern“ für unzulässig. Angeblich verstoßen einzelne Artikel des Gesetzesentwurfs gegen Bundes- und EU-Recht, zudem bündele er unzulässigerweise mehrere Forderungen.

Akzeptierte man dieses Koppelungsverbot, das nirgends als formales Zulässigkeitskriterium für die Volksgesetzgebung festgeschrieben ist, wäre es nicht mehr möglich, komplexe Lösungen für komplexe Probleme vorzuschlagen. In der Konsequenz hätte das Artenschutz-Bündnis mehrere Volksinitiativen starten müssen: eine zum Pestizid- und Düngeverbot in Schutzgebieten, eine zu Gewässerrandstreifen, eine zur Förderung ökologischer Landwirtschaft und so weiter. Weil dies eine effektive Volksgesetzgebung enorm erschwert, haben die Vertreter*innen der Volksinitiative „Artenvielfalt retten“ Klage beim Verfassungsgericht eingereicht.

Dieser Artikel erschien in der BUNDzeit 2020/2.

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