Wie schreibe ich eine Stellungnahme?

Für die Stellungnahme gibt es keine gesetzlich vorgegebene Form oder inhaltliche Ausgestaltung. Wenn Sie als Privatperson eine Stellungnahme schreiben, ist es wichtig, dass Sie möglichst detailliert die regionalen Bedingungen beschreiben.

Im Folgenden wollen wir Ihnen hier eine kleine Gliederungshilfe geben:

  • Beziehen Sie sich in Ihren Aussagen auf die Folgen, die aus der Durchführung des Projektes resultieren würden. Gehen Sie in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Auswirkungen auf die Biotop- und Artenvielfalt ein.
  • Prüfen Sie, ob es sich hierbei um Arten oder Biotope handelt, die unter besonderen Schutz stehen.
  • Werden bei dem vorliegenden Projekt die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen eingehalten? Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich? Wenn ja, wurde diese ordnungsgemäß durchgeführt?
  • Wurde das Beteiligungsverfahren eingehalten? Zu einem Beteiligungsverfahren gehören die Veröffentlichung der Planungsunterlagen und das Einhalten der Beteiligungsfristen.
  • Stellungnahmenfrist: Grundsätzlich gilt, dass die Frist zur Gewährung einer effektiven Wahrnehmung des Mitwirkungsrechtes den Zeitraum von ein bis zwei Monaten nicht unterschreiten sollte.
  • Werden die Fristen versäumt, droht der Verlust des Rechtschutzes! 

Haben Sie Fragen zu Stellungnahmen?

Axel Heinzel-Berndt - Mitarbeiter BUND Brandenburg, Foto: BUND Brandenburg

Axel Heinzel-Berndt

Naturschutzreferent / Bürgerbeteiligung
E-Mail schreiben Tel.: 0331-70399713

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