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EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die seit Dezember 2000 existierende EU-Wasserrahmenrichtlinie (PDF), welche seit Juni 2002 von jedem Bundesland in das vorhandene Landeswasserrecht eingearbeitet wird, bezieht sich vor allem auf die Sicherung und den Schutz der Wasserqualität.

EU-Wasserrahmenrichtlinie

Eine der größten Neuerungen ist, dass Europa nach den wissenschaftlichen Flusseinzugsgebieten aufgeteilt wurde und nicht nach nationalen Grenzen. Das bedeutet also beispielsweise, dass Havel und Spree samt ihrer Regen-, Grund- und Abwasserzuflüsse zu der Region Elbe gehören. Diese Einteilung bedeutet auch, dass mehrere Länder für die Qualität des gemeinsamen Flusses verantwortlich sind.

Zur Zeit ist es Aufgabe in den europäischen Ländern den Ist-Zustand wissenschaftlich zu ermitteln, zu dokumentieren und die vorhandenen Gewässer zu kategorisieren (von "natürlich" bis "erheblich verändert"). Die Analyse der Flussgebietseinheiten soll die Grundlage für Wirtschafts- und Maßnahmenpläne sein. Diese werden erst ab 2006, nachdem die Information und Anhörung der Öffentlichkeit durchgeführt wurden, erstellt. Das langfristige Ziel ist es bis 2015 in der EU Wasser in "gutem Zustand" zu erreichen.

Schilfblüte; Foto: BUND

Die Richtlinie sieht vor, dass die "natürlichen Gewässer" unter die höchste Schutzstufe gestellt werden. Anstatt dies als Möglichkeit zu begreifen, Ressourcen für zukünftige Generationen zu erhalten, sehen kurzsichtige Behörden nur den Verwaltungsaufwand.

Das World Resource Institute bietet seine umfangreiche
Sammlung von Flusseinzugsgebietskarten, sortiert nach Kontinenten, im Internet an.



Direkt zur Online-Spende, Foto: eyewire / fotolia.com
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