Der BUND bekennt sich zu dem Ziel, aus der Nutzung der Atomenergie und der Braunkohleförderung auszusteigen und bei maximaler Ausschöpfung von Einsparpotenzialen in der Energienutzung den Anteil regenerativer Energien zu erhöhen. Ohne eine deutliche Ausweitung der Windenergienutzung wird das nicht möglich sein.
Keine der heute relevanten Energieerzeugungsarten bleibt ohne nachteilige Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Bei der Windkraft sind vor allem Landschaftsbild, Vogel- und Fledermausschutz betroffen. Es gilt abzuwägen, bis zu welchem Grad der Naturschutz angesichts der Vorteile Erneuerbarer Energien negative Auswirkungen der Windkraftnutzung akzeptieren kann.
Unsere Mindestanforderungen an die Windkraftnutzung sind:
- Nach Naturschutzrecht geschützte Gebiete aller Kategorien bleiben grundsätzlich Tabuzonen (inkl. Pufferzonen). Hier ist in aller Regel mit Konflikten zu Schutzzielen zu rechnen. Außerdem ist es notwendig, für das Landschaftsbild und zum Schutz von Arten, die sich mit tierökologischen Abstandskriterien schlecht schützen lassen, größere Räume windkraftfrei zu lassen.
- Windparks in Wäldern und Forsten werden abgelehnt. Hier ist in aller Regel mit erheblichen Konflikten zum Fledermausschutz zu rechnen. Nach Empfehlungen von EUROBATS, dem Abkommen zum Fledermausschutz unter der Bonner Konvention, sollten deshalb grundsätzlich keine Windkraftanlagen in Wäldern errichtet werden.
- Die tierökologischen Abstandskriterien haben sich grundsätzlich als geeignete Instrumente für die Windkraftplanung erwiesen. Nur in Einzelfällen weisen neuere Untersuchungen darauf hin, dass von einer geringeren Empfindlichkeit der Arten als ursprünglich angenommen ausgegangen werden kann oder dass die Kriterien nicht praktikabel sind.
- Nach wie vor gibt es erhebliche Kenntnisdefizite über die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Bestände von Vögeln und Fledermäusen auf Populationsebene. Deshalb sollen Genehmigungen mit einem gründlichen Monitoring verbunden werden.