Im Herbst 2010 will Vattenfall mit den seismischen Erkundungen für die in Beeskow geplante rund 560 qm große CO2 -Lagerstätte beginnen, um diese auf Eignung zu prüfen. Für diese Tests braucht der Konzern Zugang zu privaten und öffentlichen Grundstücken. Für diese Nutzung fremder Grundstücke muss der Energiekonzern aber zuvor die Zustimmung der Eigentümer bzw. Nutzer einholen.
Nach dem Bundesberggesetz (§ 39) hat jeder Nutzer oder Eigentümer das Recht, Vattenfall das Betreten seines Grundstücks ohne Angabe von Gründen zu verbieten. Entsprechend haben die Stadt Beeskow und die ansässigen Agrarbetriebe erklärt, dass sie Vattenfall nicht auf ihr Land lassen werden. Zwar könnte Vattenfall dann den Antrag beim Landesbergamt stellen, dass dieses die Zustimmung stellvertretend erteilt, was die Behörde dann abwägen müsste (§ 40 BBergG). Ein Rechtsstreit wäre die wahrscheinliche Folge.
Mit einem schlichten Nein können wir Vattenfall und CCS stoppen! Als verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger müssen wir deshalb unser Recht nutzen. Denn ohne Erkundung gibt es später auch keine Endlagerung von Kohlendioxid unter unserem Land. Laut dem Bundesberggesetz brauchen Firmen, die im Auftrag von Vattenfall, unser Land betreten wollen, eine Zustimmung des Eigentümers. Die Zustimmung kann durch den Eigentümer ohne Probleme und ohne Angaben von Gründen untersagt werden. Die Untersagung der Zustimmung kann schriftlich erteilt werden. Einen Musterbrief dafür können Sie hier herunterladen. Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Seite
www.kein-fussbreit-auf-unser-land.de