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Baumschutz in Brandenburg

Baum vor blauem Himmel; Foto: Silke Friemel

Der BUND macht sich für Brandenburgs wertvollen Baumbestand stark. Die heimischen Bäume, Sträucher und Hecken sind nicht nur Sauerstoffproduzenten, Schattenspender, Wind- und Sichtschutz sowie Lebensraum vieler Tierarten. Sie verschönern auch unsere Städte und Dörfer und sind ein wichtiger Bestandteil der Brandenburger Kulturlandschaft.

Wegen ihrer ökologischen und kulturellen Bedeutung sind im Gebiet des Landes Brandenburg Bäume seit 1981 gesetzlich geschützt. Die Baumschutzverordnung der DDR wurde in Brandenburg in Landesrecht überführt und im Jahr 1995 an die veränderten Rechtsverhältnisse angepasst.

Am 20. April 2004 hat der Landtag die Novelle des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes beschlossen, die am 1. Mai 2004 in Kraft trat. Außerdem wurde durch den Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung eine landesweite Baumschutzverordnung beschlossen, die am 29.06.2004 unterzeichnet wurde.

Die geänderte Verordnung macht den Baumschutz in Brandenburg schwieriger. Ob ein Baum gefällt werden darf oder nicht, kann man nun nicht mehr allein am Stammumfang festmachen. Entscheidend ist jetzt auch der Standort des Baumes. So kommt es, dass ein Baum in einem Privatgarten nicht mehr geschützt ist, ein ähnlicher Baum in einem öffentlichen Park aber sehr wohl.



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