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Alleen der Zukunft

Aktion für Nachpflanzungen in Alleen; Quelle: BUND

Ein großes Problem stellen die fehlenden Nachpflanzungen in bestehenden Alleen und Neupflanzungen dar. Denn die schlechte Haushaltslage wird meist als Grund für die mangelhafte Umsetzung des Alleenerlasses genannt.

Alleenschutz bundesweit

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Alleenschutzgemeinschaft (ASG) forderten am 13.08.2008 in einer Pressekonferenz in Berlin, den Alleenschutz deutschlandweit im Umweltgesetzbuch und in den Landesnaturschutzgesetzen zu regeln. Bisher seien Alleen außer in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gar nicht oder nur unzureichend durch die Ländergesetze geschützt. Als unverzichtbarer Lebensraum für viele Tierarten, als Erosions- interaktives Lern- und Windschutz sowie Feinstaubfilter bedürften Alleen jedoch eines besonderen Schutzes. Um Pflege- und Schutzmaßnahmen bestimmen zu können, müsse der Alleenbestand bundesweit erfasst und bewertet werden.

BUND-Hintergrundpapier "Alleen in Deutschland"

"Eckpunkte einer nachhaltigen bundesweiten Alleenstrategie" (ASG)


Alleenkonzeption der Landesregierung von 2007

Das Brandenburger Infrastrukturministerium hat 2007 eine neue Alleenkonzeption erarbeitet. Dies war eigentlich lange überfällig angesichts der jahrelangen Diskrepanz zwischen Fällungen und Pflanzungen und der damit einhergehenden Abnahme der Alleenkilometer.

Ziel des vorgelegten Konzeptes ist es, den bisher vorgeschriebenen baumbezogenen Ausgleich abzuschaffen: Bisher musste für jeden gefällten Alleebaum mindestens ein neuer gepflanzt werden. Das will man angesichts leerer Kassen ändern. Zukünftig soll pro Jahr eine feste Anzahl von Bäumen nachgepflanzt werden, nämlich 5.000 Stück an Bundes- und Landesstraßen, das entspricht in etwa 30 km Alleen. Die Bäume sollen nur noch in ganzen Alleeabschnitten, jedoch nicht mehr in Lücken gepflanzt werden.

Das Problem: Nach eigenen Angaben des Ministeriums wird die Zahl der zu fällenden Alleebäume in den nächsten Jahren stark ansteigen, auf etwa 9.000 Bäume jährlich. Grund dafür ist der schlechte Zustand vieler Bäume aufgrund von Salzschäden und unsachgemäßer Pflege. Pflanzt man pro Jahr nur 5.000 Bäume nach, käme es zu einer sehr starken Abnahme des Alleebestandes.

Das Konzept sieht vor, dass nach 2030 der Alleenbestand wieder ansteigt, so dass es um 2055 wieder so viele Alleen geben würde wie heute. Diese Rechnung geht natürlich nur auf, wenn über Jahre hinweg das Konzept umgesetzt und jährlich 5.000 Bäume gepflanzt werden. Das halten wir für wenig wahrscheinlich. Außerdem ist ein derartig starker Alleenverlust im Zwischenzeitraum nicht akzeptabel. Wir fordern daher, weiterhin kontinuierlich für jeden gefällten Baum einen neuen zu pflanzen, um den Alleenbestand zu stabilisieren.

Der BUND fordert die Landesregierung auf, das Konzept noch einmal zu überarbeiten. Die gesetzlichen Regelungen im Land sind ausreichend und müssten nur konsequent umgesetzt werden.

Stellungnahme zur Alleenkonzeption

Alleenfonds

Wie engagieren uns daher für die Einrichtung eines "Alleenfonds" nach dem Vorbild Mecklenburg-Vorpommerns (bekanntermaßen auch kein "reiches" Bundesland!) zur zweckgebundenen Finanzierung von Nach- und Neupflanzungen.


Die nach wie vor meist negative Bilanz der Fällungen und Pflanzungen in Alleen macht die Einrichtung eines Alleenfonds notwendig, denn ein solcher Fonds ist sehr gut dazu geeignet, landesweit die Bestandssicherung durch Nach- und Neupflanzung von Alleen zu organisieren und zu finanzieren.

Die Einrichtung eines Fonds hat den Vorteil, dass die Gelder vor Haushaltssperren und anderen haushaltsrechtlichen Regelungen geschützt sind. Daneben hätte er auch den entscheidenden Vorteil, dass Gelder auch über
einen längeren Zeitraum akkumuliert werden können, um gegebenenfalls größere Alleeneuanlagen zu ermöglichen. Darüber hinaus können so Spenden eingeworben und ebenfalls dort eingezahlt werden.

Der Ausgleichsbetrag für Fällungen aus Verkehrssicherheitsgründen muss zweckgebunden für die Pflege alter Alleen oder die Anlage neuer Alleen verwendet werden. Die Höhe des Ersatzgeldes bemisst sich nach dem Wert des Baumes, mit dem ansonsten die Ersatzpflanzung erfolgen müsste. Dieses Ersatzgeld ist in den Alleenfonds einzuzahlen. Denkbar sind weiterhin Einzahlungen aus den verschiedenen Eingriffsregelungen für Straßenbaumaßnahmen (z.B. aus landschaftspflegerischen Begleitplänen) sowie zweckgebundene Spenden.



Rettet Brandenburgs Alleen!

Der BUND hat mit anderen Verbänden die Volksinitiative "Rettet Brandenburgs Alleen" gestartet.
Machen Sie mit!

Logo VI Rettet Brandenburgs Alleen

Lieblingsalleen gesucht!

Logo Lieblingsalleekampagne; Quelle: Agentur Siebengründe

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Weitere Infos hier.

Das Alleenprojekt in Brandenburg wird unterstützt von der

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