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BUND klagt gegen Genehmigung der Munitionszerlegungsanlage in Storkow

05. Dezember 2023 | Wälder, Umweltgifte, Naturschutz, Lebensräume

Die Klage des Landesverbandes Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Genehmigung der Munitionszerlegungsanlage in Storkow (Oder-Spree) ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Errichtung dieser Anlage. Der BUND Brandenburg unterstützt damit die Aktivitäten der Initiative, die sich gegen die Munitionsanlage in Storkow (Mark) ausspricht.

BI Storkow

Das Landesamt für Umwelt hatte der Nammo Defence Germany GmbH (vormals Nammo Buck GmbH) im Jahr 2021 die Genehmigung erteilt, eine Munitionszerlegungsanlage in Storkow zu bauen. Aus Sicht des BUND Brandenburg ist dies problematisch, da die Anlage im Landschaftsschutzgebiet "Dahme-Heideseen" geplant ist, wo eigentlich ein striktes Bauverbot besteht. Zudem befinden sich das Naturschutzgebiet "Kleiner Griesensee" und weitere Schutzgebiete in unmittelbarer Nähe. Der Kleine Griesensee ist außerdem Teil des nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU geschützten Gebietes „Griesenseen“. Für das Vorhaben müsste außerdem Wald gerodet werden. Die Stadt Storkow (Mark), die Gemeinde Wendisch-Rietz, das Amt Scharmützselsee sowie die Ortsbeiräte Bugk und Kehrigk hatten sich gegen die Baugenehmigung und die Änderung des Flächennutzungsplans ausgesprochen. Die verantwortlichen Vertreter der Bürgerinnen und Bürger wollen die Bevölkerung vor diesem "Wahnsinn" schützen. Die geplante Munitionsanlage soll die Zerlegung, Verwertung und Vernichtung von Explosivstoffen ermöglichen. Ziel ist die Entsorgung von Munition und Explosivstoffen sowohl militärischer als auch ziviler Herkunft, die Wiederaufbereitung von Munition sowie die Lagerung und der Weiterverkauf von Explosivstoffen. Es sollen auch Munition, Waffen und munitionsähnliche Produkte sowie Zubehör entwickelt, hergestellt und vertrieben werden.

Aus diesen Gründen hat der BUND Brandenburg Anfang 2022 Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt. Der BUND argumentierte, dass die Sicherheitsabstände zur Wohnbebauung, die sich aus der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ergeben, nicht eingehalten werden. Außerdem ist der Umweltverband der Überzeugung, dass die Störfall-Verordnung, auch bekannt als Seveso-III-Richtlinie, verletzt wird.

Der Widerspruch wurde Mitte 2023 abgewiesen, sodass dem BUND Brandenburg nur noch die Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) blieb, um das Vorhaben zu stoppen. Die Klage wurde im August 2023 begründet. Der BUND Brandenburg weist darauf hin, dass im August 2022 aus bisher ungeklärten Gründen ein Spreng- und Lagerplatz im Berliner Grunewald in Brand geraten war. In Storkow soll nun jedoch die mehr als 100-fache Nettoexplosivmasse gelagert werden.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) steht noch aus. Um die Gerichts- und Anwaltskosten zu decken, bitten die Initiative und der BUND Brandenburg um Spenden. Spenden können auf das Konto des BUND Brandenburg mit der IBAN DE24 4306 0967 1153 2782 00 eingezahlt werden. Als Verwendungszweck sollte "Storkow gegen Nammo Buck" angegeben werden.

Es ist auch möglich auf der Spendenplattform "Betterplace" zu spenden. Hier ist der Link zur Spendenseite.

Insgesamt ist die Klage des BUND Brandenburg gegen die Genehmigung der Munitionszerlegungsanlage in Storkow (Mark) ein wichtiger Schritt, um die Errichtung dieser Anlage zu stoppen. Es ist zu hoffen, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) die Bedenken des BUND Brandenburg ernst nimmt und das Vorhaben ablehnt. Der Schutz der Natur und der Bevölkerung sollte immer Vorrang haben, insbesondere in sensiblen Gebieten wie dem Landschaftsschutzgebiet "Dahme-Heideseen".

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