BUND Landesverband Brandenburg
Mitglied werden Jetzt spenden
BUND Landesverband Brandenburg

BUND Brandenburg rechnet mit weiterem Alleenverlust

03. August 2023 | Alleen, Bäume, Lebensräume, Naturschutz, Verkehr

Die jetzt vorgelegten Vorschläge zur Überarbeitung der Alleenkonzeption werden nach Auffassung des Landesverbandes Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) den Rückgang der Alleenbestände im Land Brandenburg nicht aufhalten können.

Allee in der Prignitz (Anja Möller)

Nach der geltenden Alleenkonzeption sollen jährlich 5000 Alleebäume an Bundes- und Landesstraßen gepflanzt werden. In den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 waren es aber nur 1031, 1439, 891 und 647 Nachpflanzungen.

Der Schutz der Alleebäume ist im Bundesnaturschutzgesetz und im Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz verankert. Wegen des Schwunds der Alleebaumbestände wurde eine Novellierung der Alleenkonzeption im Koalitionsvertrag für die Kenia-Regierung in Brandenburg festgeschrieben. Nach drei Workshops wurden jetzt Zielbild und Maßnahmen der Neuausrichtung der Alleenkonzeption bekannt.

In der neuen Alleenkonzeption werden in den kommenden fünf Jahren insgesamt 20 000 Nachpflanzungen vorgesehen, also jährlich nur noch 4000 Alleebaumpflanzungen. BUND-Landesvorsitzender Carsten Preuß: „Ich kann nicht verstehen, warum die Reduzierung der jährlichen Ersatzpflanzungen ein Beitrag zum Erhalt der Alleebaumbestände sein soll.“ Die Ersatzpflanzungen sollen zukünftig auch an Kreis- und Gemeindestraßen erfolgen.+

Weiterhin sollen als Ersatz für Alleebäume in Zukunft auch einseitige Baumreihen gepflanzt werden. Preuß: „Dadurch lässt sich das Pflanzdefizit reduzieren, wenn auch die Baumreihen keine grünen Tunnel wie die Alleen bilden. Hinzu kommt, dass die Baumreihen nicht nach den Naturschutzgesetzen geschützt sind wie Alleebäume. In Landkreisen ohne Baumschutzverordnung wären daher die Ersatzpflanzungen nicht gesichert. Daher fordern wir, durch eine landesweite Verordnung auch Baumreihen unter Schutz zu stellen.“ Grundlage ist der § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes, der es erlaubt, Baumreihen eines ganzen Bundeslandes als geschützte Landschaftsbestandteile auszuweisen, selbst wenn der betreffende Landkreis keine Baumschutzverordnung verabschiedet hat.

 

 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb